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Venionaire Capital AG (385799b) | Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 23.03.2024

Veröffentlichungen durch AG: Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital

Bezugsfrist
Donnerstag, den 11. April 2024
Veröffentlicht auf EVI am 23.03.2024

Venionaire Capital AG 

A-1010 Wien, Babenbergerstraße 9/12 
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 385799 b 

Einladung zum Bezug von stimmrechtslosen Vorzugsaktien aus einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 

Gemäß Punkt 7 der aktuellen Satzung vom 29. Juni 2023, die am 20. Oktober 2023 im österreichischen Firmenbuch eingetragen wurde, ist der Vorstand der Venionaire Capital AG („Gesellschaft“) ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 70.000 gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu EUR 35.000 auf bis zu EUR 105.000 durch Ausgabe von bis zu 35.000 Stück neuer, auf den Namen lautender nennbetragsloser Stückaktien der Gesellschaft (Stamm- oder Vorzugsaktien), unter Festlegung des Ausgabekurses sowie der Ausgabebedingungen, zu erhöhen. 

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 21. März 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 70.000 um bis zu EUR 5.826 durch Ausgabe von bis zu 5.826 Stück neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 85,71 (davon EUR 1 Nominale und EUR 84,71 Aufgeld (Agio)) je Vorzugsaktie (Bareinlage) zu erhöhen. Neben der Einzahlung des Ausgabebetrags bestehen keine Nebenverpflichtungen iSd § 152 Abs 1 Z 2 AktG. Die neuen Aktien sind ab 1. Januar 2024 gewinnberechtigt. 

Der Gesamtausgabebetrag, somit die Summe der der Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung zukommenden Mittel, beträgt bis zu EUR 499.346,46 (=Erhöhungsbetrag der Kapitalerhöhung iHv bis zu EUR 5.826 + Aufgeld iHv bis zu EUR 493.520,46). 

Das Bezugsverhältnis beträgt 12:1 (rechnerischer Wert 12,0151047). 12 alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie. 

Die Zustimmung des Aufsichtsrates erfolgte mit Beschluss vom 21. März 2024. 

Wir laden unsere bestehenden Aktionäre ein, ihr Bezugsrecht auf neue stimmrechtlose Vorzugsaktien innerhalb der Bezugsfrist bis einschließlich 11. April 2024 bei sonstigem Ausschluss – auch teilweise – durch Abgabe von entsprechenden Zeichnungsscheinen auszuüben. 

Der Ausgabepreis ist spätestens am Valutatag 11. April 2024 auf das bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG geführte Konto: IBAN: AT41 3200 0000 1161 1894, BIC: RLNWATWW, Verwendungszweck lautend auf „Grundkapital“ bzw „Agio“ (wie in den ausgegebenen Zeichnungsscheinen vermerkt) zur freien Verfügung des Vorstands einzuzahlen. 

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals nicht bis zum 30.06.2024 im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen ist. 

Diese Bezugsaufforderung ist kein öffentliches Angebot für neue Aktien der Gesellschaft. Sie richtet sich ausschließlich an Inhaber bereits ausgegebener Aktien als Bezugsberechtigte. Es liegt kein öffentliches Angebot im Sinne des § 1 Abs. 1 KMG und kein prospektpflichtiges Angebot im Sinne des § 2 Abs. 1 KMG vor. 

Wien, am 21. März 2024 

Der Vorstand 
der Venionaire Capital AG

Verantwortlich für den Inhalt: Venionaire Capital AG (385799b)
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