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Details: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Großverfahren 22.03.2024

Großverfahren: Öffentliche Auflage der Verhandlungsschrift und weiterer Unterlagen unter Festlegung einer Stellungnahmefrist

Bauvorhaben
Schaftenau – Knoten Radfeld; 4-gleisiger Ausbau; UVP-Detailgenehmigungsverfahren
Geschäftszahl
GZ. 2023-0.821.014
Auflagefrist der Verhandlungsschrift
27.03.2024 - 17.04.2024
Einwendungen wegen behaupteter Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Übertragung der Verhandlungsschrift (27. März 2024 - 17. April 2024)
Organisation:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2
Übermittlung:
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Auflage weiterer Unterlagen
27.03.2024 - 08.05.2024
Stellungnahmen der Parteien des Verfahrens während des Auflagezeitraums der weiteren Unterlagen (27. März 2024 bis 8. Mai 2024)
Organisation:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2
Übermittlung:
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Ort der Einsichtnahmemöglichkeit
Organisation:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung E2
Übermittlung:
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon
+43 (1) 71162 DW 652215, DW 652221 bzw. DW 652614
Einsichtnahme bei folgenden Gemeindeämtern der Standortgemeinden:
Langkampfen, Angath, Angerberg, Wörgl, Breitenbach am Inn, Kundl, Radfeld und Kufstein
Rechtsgrundlage
§§ 9, 9a, 23b, 24, 24f Abs 14 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) idgF §§ 14, 44a, 44b und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF
Veröffentlicht auf EVI am 22.03.2024

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Eisenbahnachse Brenner; Zulaufstrecke Nord; 4-gleisiger Ausbau Unterinntal
4-gleisiger Ausbau Schaftenau - Knoten Radfeld
Umweltverträglichkeitsprüfung und teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren
UVP-Detailgenehmigungsverfahren gemäß §§ 23b, 24 und 24f Abs 9, 10 und 11 UVP-G 2000
1. Auflage der Verhandlungsschrift
2. Auflage weiterer Unterlagen

EDIKT

Im Rahmen des im Betreff genannten UVP-Detailgenehmigungsverfahrens ist mit Edikt vom 1. Februar 2023, GZ. 2023-0.028.995, die öffentliche Auflage der Unterlagen unter Festlegung einer Stellungnahmefrist und mit Edikt vom 9. Oktober 2023, GZ. 2023-0.719.926, die öffentliche Auflage der Ergänzung des Umweltverträglichkeitsgutachtens und der ergänzenden Unterlagen unter Festlegung einer Stellungnahmefrist erfolgt. Die unter einem mit letztgenanntem Edikt anberaumte öffentliche mündliche Verhandlung hat in der Zeit vom 13. bis 15. November 2023 in Kufstein stattgefunden.

Dazu wird nunmehr Folgendes kundgemacht:

1. Auflage der Verhandlungsschrift

Die über die öffentliche mündliche Verhandlung vom 13. bis 15. November 2023 erstellte Verhandlungsschrift samt der zu deren Bestandteil erklärten Beilagen wird nunmehr gemäß § 44e Abs 3 AVG für drei Wochen, und zwar von Mittwoch, den 27. März 2024 bis Mittwoch, den 17. April 2024, bei der Behörde und bei den Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Während der Auflagefrist (27. März 2024 bis 17. April 2024) für die Verhandlungsschrift können sämtliche Verhandlungsteilnehmer beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, oder mit E-Mail an e2-uvp@bmk.gv.at Einwendungen wegen behaupteter Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Übertragung erheben.

2. Auflage weiterer Unterlagen

Die im Zuge der öffentlichen mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Urkundenvorlage von der ÖBB-Infrastruktur AG am 13. November 2023 vorgelegten Unterlagen (vgl. Verhandlungsschrift Seiten 18 ff) sowie die im Rahmen der (Schluss-) Stellungnahme der ÖBB-Infrastruktur AG am 15. November 2023 gemäß deren Punkten 6.1. und 6.2. vorgelegten Unterlagen (vgl. Verhandlungsschrift Seiten 125 ff) werden unter einem ergänzend gemäß § 44a Abs 2 AVG für sechs Wochen, und zwar von Mittwoch, den 27. März 2024 bis Mittwoch, den 8. Mai 2024, bei der Behörde und bei den Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

Parteien des Verfahrens können sich Abschriften von den Unterlagen selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen sowie zu den aufgelegten Unterlagen gemäß § 45 Abs 3 AVG Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen können schriftlich während des Auflagezeitraums der weiteren Unterlagen (27. März 2024 bis 8. Mai 2024) beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, oder mit E-Mail an e2-uvp@bmk.gv.at eingebracht werden.

Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmk.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. Bitte beachten Sie, dass der Absender/die Absenderin die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt.

3. Ort der Einsichtnahmemöglichkeit

In die Verhandlungsschrift gemäß Punkt 1. beziehungsweise in die die weiteren Unterlagen gemäß Punkt 2. dieses Edikts kann während der Amtsstunden während der jeweiligen Auflagefrist bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden:

  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, jeweils nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter +43 (1) 71162 DW 652215, DW 652221 bzw. DW 652614. Die Unterlagen können während dieses Zeitraums auch im Internet unter den auf der Website der UVP-Behörde unter https://www.bmk.gv.at/themen/verkehrswege/eisenbahn/verfahren/eisenbahnachse-brenner.html für die Verhandlungsschrift und die weiteren Unterlagen veröffentlichten Dowloadlinks eingesehen werden.

  • Standortgemeinden: die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht im oben angeführten Zeitraum weiters bei den Gemeindeämtern der Standortgemeinden Langkampfen, Angath, Angerberg, Wörgl, Breitenbach am Inn, Kundl, Radfeld und Kufstein. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind jeweils an dortiger Stelle zu erfragen.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Rechtsgrundlagen:
§§ 9, 9a, 23b, 24, 24f Abs 14 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) idgF
§§ 14, 44a, 44b und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF

Für die Bundesministerin:
Mag. Erich Simetzberger