Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 67/2024
Kollektivvertrag: KV 67/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 67/2024
- Katasterzahl
- XVII/85/1
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, angehören; c) für alle Angestellten (auch Aushilfskräfte) auf die das Angestelltengesetz Anwendung findet und für Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 08.02.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.094.716
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 67/2024. Am 12. Dezember 2023 haben der Fachverband der Reisebüros und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit, einen Kollektivvertrag für die Angestellten in Reisebüros abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesgebiet Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Fachverband, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, angehören; c) für alle Angestellten (auch Aushilfskräfte) auf die das Angestelltengesetz Anwendung findet und für Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und enthält weiters im Anhang die Gehaltstabelle gültig ab 1. Jänner 2024 und wurde unter Registerzahl KV 67/2024, Katasterzahl XVII/85/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. Februar 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft