Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 66/2024
Kollektivvertrag: KV 66/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 66/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/6
Veröffentlicht auf EVI am 08.02.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.094.716
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 66/2024. Am 14. November 2023 haben die Ärztekammer für Tirol und die Gewerkschaft GPA, Geschäftsbereich Interessenvertretung, einen Kollektivvertrag für die Angestellten bei Ärzten und in ärztlichen Gruppenpraxen in Tirol abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag regelt das Dienstverhältnis der Angestellten bei niedergelassenen Ärzten und ärztlichen Gruppenpraxen, die der Ärztekammer für Tirol angehören, ausgenommen sind Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte und Gruppenpraxen bei Zahnärzten. Als Angestellte bei Ärzten gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienste leisten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 66/2024, Katasterzahl XXII/96/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 5. Februar 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft