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Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht | Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke im 19. Wiener Gemeindebezirk 03.02.2024

Sonstiges: Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke im 19. Wiener Gemeindebezirk

Geschäftszahl
MA 40 - GR – 1.501.231/2023
Antragstellerin
Mag.ᵃ pharm. Nicole Perkowitsch
Voraussichtliche Betriebsstätte
Wien 19., Nußdorfer Platz 6
Einsprüche innerhalb von sechs Wochen einlangend
Magistrat der Stadt Wien, Abteilung für Soziales, Sozial – und Gesundheitsrecht Magistratsabteilung 40), Gruppe Recht & Aufsicht, Fachgruppe Gesundheitsrecht & Gesundheitsberufe, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 03.02.2024

Magistrat der Stadt Wien

Abteilung für Soziales, Sozial -und Gesundheitsrecht (MA 40)
Gruppe Recht & Aufsicht
Fachgruppe Gesundheitsrecht & Gesundheitsberufe

Thomas-Klestil-Platz 8
1030 Wien
Telefon  +43 1 4000 40416
Fax +43 1 4000 99 40809
post@ma40.wien.gv.at

MA 40 - GR – 1.501.231/2023                                                                            

Kundmachung

über den Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke im 19. Wiener Gemeindebezirk

Frau Mag.a pharm. Nicole Perkowitsch, Apothekerin, wohnhaft in 1190 Wien, hat um Erteilung der Konzession zum Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke im 19. Wiener Gemeindebezirk mit dem nachstehend angeführten Standort angesucht:

„Gebiet im 19. Wiener Gemeindebezirk, beginnend am Nußdorfer Platz 1, von dort über den gesamten Nußdorfer Platz weiter entlang Richtung Westen in die Greinergasse, von der Greinergasse weiter nach Westen bis in die Zahnradbahnstraße, die Zahnradbahnstraße entlang bis zur Kreuzung mit der Bockkellerstraße, die Bockkellerstraße Richtung Norden bis zur Kreuzung mit der Nußbergstraße, die Nußbergstraße Richtung Nordosten bis zur Eichelhofstraße, die Eichelhofstraße östlich bis zur Kreuzung mit der Hackhofergasse, die Hackhofergasse Richtung Norden bis zur Kreuzung mit der Heiligenstädter Straße, die Heiligenstädter Straße in nördliche Richtung folgend bis zur Stadtgrenze Wien-Niederösterreich, von dort eine gedachte Linie nach Nordosten bis zur Kuchelauer Hafenstraße, die Kuchelauer Hafenstraße nach Norden bis zur Kreuzung mit der Donaustraße, von dort die Kuchelauer Hafenstraße  wieder zurück Richtung Südosten folgend bis zur Kreuzung mit der Billergasse, von dort eine gedachte Linie bis zur Heiligenstädter Straße, die Heiligenstädter Straße Richtung Südosten folgend bis zum genannten Ausgangspunkt; sämtliche Straßenzüge beidseitig.“

Die voraussichtliche Betriebsstätte soll sich in Wien 19., Nußdorfer Platz 6, befinden. 

InhaberInnen öffentlicher Apotheken, die den Bedarf an der neuen öffentlichen Apotheke als nicht gegeben ansehen, können Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von sechs Wochen, vom Tag der Verlautbarung dieser Kundmachung in der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)“ an gerechnet, beim Magistrat der Stadt Wien, Abteilung für Soziales, Sozial – und Gesundheitsrecht Magistratsabteilung 40), Gruppe Recht & Aufsicht, Fachgruppe Gesundheitsrecht & Gesundheitsberufe, Thomas-Klestil-Platz 8, 1030 Wien, einbringen.

Später einlangende Einsprüche werden nicht berücksichtigt.

Wien, 1. Februar 2024

Für die Abteilungsleiterin
Heisler
e.h.