Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 58/2024
Kollektivvertrag: KV 58/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 58/2024
- Katasterzahl
- XVIII/92/1
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs angehörigen Versicherungsunternehmen und deren inländische Betriebsstätten; c) für das Reinigungspersonal.
Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.083.008
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 58/2024. Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs und die Gewerkschaft vida haben einen Kollektivvertrag für das Reinigungspersonal der Versicherungsunternehmen abgeschlossen der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs angehörigen Versicherungsunternehmen und deren inländische Betriebsstätten; c) für das Reinigungspersonal. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Regelung der Löhne und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 58/2024, Katasterzahl XVIII/92/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft