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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 58/2024

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Kollektivvertrag: KV 58/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 58/2024
Katasterzahl
XVIII/92/1
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs angehörigen Versicherungsunternehmen und deren inländische Betriebsstätten; c) für das Reinigungspersonal.

Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.083.008

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 58/2024. Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs und die Gewerkschaft vida haben einen Kollektivvertrag für das Reinigungspersonal der Versicherungsunternehmen abgeschlossen der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs angehörigen Versicherungsunternehmen und deren inländische Betriebsstätten; c) für das Reinigungspersonal. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Regelung der Löhne und anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 58/2024, Katasterzahl XVIII/92/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft