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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 57/2024

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Kollektivvertrag: KV 57/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. Dezember 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 57/2024
Katasterzahl
XXIV/98/6

Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.083.008

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 57/2024.  Die Diözese Graz Seckau und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 19 – Kirchen und Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.  Der räumliche, fachliche und persönliche Geltungsbereich entspricht jenem des Kollektivvertrages (zum Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2023, KV 442/2023) der Diözese Graz Seckau, nicht jedoch für Beschäftige, die der Tabelle für die Verwendungsgruppe KIB und KIP im Anhang 5 des Kollektivvertrages für die Diözese Graz-Seckau unterliegen. Der Zusatz-Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Teuerungsprämie und wurde unter Registerzahl KV 57/2024, Katasterzahl XXIV/98/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft