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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 56/2024

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Kollektivvertrag: KV 56/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 56/2024
Katasterzahl
XXIV/98/5

Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.083.008

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 56/2024. Am 13. Dezember 2023 haben die Diözese Graz-Seckau und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 19 - Kirchen und Religionsgemeinschaften, einen Kollektivvertrag (Abschlussprotokoll zum Kollektivvertrag vom 2. Dezember 2019, KV 256/2020) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält Vereinbarungen die sich auf alle DienstnehmerInnen beziehen, außer jene die den Tabellen KIP und KIB unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Sonderurlaubstage und Schließtage sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 56/2024, Katasterzahl XXIV/98/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft