Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 56/2024
Kollektivvertrag: KV 56/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 56/2024
- Katasterzahl
- XXIV/98/5
Veröffentlicht auf EVI am 05.02.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.083.008
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 56/2024. Am 13. Dezember 2023 haben die Diözese Graz-Seckau und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich 19 - Kirchen und Religionsgemeinschaften, einen Kollektivvertrag (Abschlussprotokoll zum Kollektivvertrag vom 2. Dezember 2019, KV 256/2020) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält Vereinbarungen die sich auf alle DienstnehmerInnen beziehen, außer jene die den Tabellen KIP und KIB unterliegen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Sonderurlaubstage und Schließtage sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 56/2024, Katasterzahl XXIV/98/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 1. Februar 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft