Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 51/2024
Kollektivvertrag: KV 51/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 51/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/4
Veröffentlicht auf EVI am 31.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.070.006
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 51/2024. Am 21. Dezember 2023 haben die Kurie niedergelassene Ärzte auf Dienstgeberseite und die Kurie angestellte Ärzte auf Dienstnehmerseite, beide Ärztekammer für Vorarlberg, einen Kollektivvertrag für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angestellte Ärztinnen und Ärzte im Sinne des § 47a ÄrzteG 1998 abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Durch diesen Kollektivvertrag wird das Dienstverhältnis der bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einschließlich Gruppenpraxen und durch Gruppenpraxen betriebene Primärversorgungseinheiten (Dienstgeber) angestellten Ärztinnen und Ärzte iSd § 47a ÄrzteG 1998 (Dienstnehmer) geregelt. Soweit in diesem Kollektivvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, idgF. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und wurde unter Registerzahl KV 51/2024, Katasterzahl XXII/96/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Jänner 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft