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Details: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 24.01.2024

Großverfahren: Windpark Rustenfeld

Kennzeichen
WST1-UG-57-2023
Rechtsgrundlage
§ 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Die ImWind Zistersdorf GmbH und die Ventureal Zistersdorf Mitte GmbH planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks Rustenfeld. Mit dem geplanten Vorhaben sollen 3 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163/6.X, 6,8 MW und 1 WEA des Typs Vestas V162-6.2 MW errichtet und betrieben werden. Die Gesamtengpassleistung beträgt 26,6 MW.
Einsichtnahme in Unterlagen
24.01.2024 - 08.03.2024
Stellen zur Einsicht
Standortgemeinden Zistersdorf, Spannberg, Neusiedl/Zaya sowie Palterndorf-Dobermannsdorf UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
24.01.2024 - 08.03.2024
UVP-Behörde
Organisation:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung:
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
ImWind Zistersdorf GmbH Ventureal Zistersdorf Mitte GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 24.01.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Anlagenrecht

Kundmachung
verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-57-2023

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die ImWind Zistersdorf GmbH und die Ventureal Zistersdorf Mitte GmbH, beide vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1013 Wien, haben mit Eingabe vom 31.05.2023 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben Windpark Rustenfeld gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die ImWind Zistersdorf GmbH und die Ventureal Zistersdorf Mitte GmbH planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks Rustenfeld. Mit dem geplanten Vorhaben sollen 3 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163/6.X, 6,8 MW und 1 WEA des Typs Vestas V162-6.2 MW errichtet und betrieben werden. Die Gesamtengpassleistung beträgt 26,6 MW.

Die Anlagenstandorte liegen in der Gemeinde Zistersdorf (KG Zistersdorf) im Bezirk Gänserndorf im Weinviertel. Teile der externen Netzableitung und der Zuwegung befinden sich in den Gemeinden Spannberg, Neusiedl/Zaya sowie Palterndorf-Dobermannsdorf.

Die Netzanbindung erfolgt über 2 Kabelstränge: 

Strang 1: Die produzierte elektrische Energie der Anlagen RF 05 und RF 06 wird über ein 30 kV Kabel zum Umspannwerk Spannberg (Netz Niederösterreich GmbH) geleitet.

Strang 2: Die produzierte elektrische Energie der Anlagen RF 03 und RF 04 wird über ein 30 kV Kabel zum Umspannwerk Neusiedl/Zaya (Netz Niederösterreich GmbH) geleitet.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 24.01.2024 bis einschließlich 08.03.2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Zistersdorf, Spannberg, Neusiedl/Zaya sowie Palterndorf-Dobermannsdorf sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 24.01.2024 bis einschließlich 08.03.2024 besteht die Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 24.01.2024 bis einschließlich 08.03.2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen sind. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in einer der Standortgemeinden oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

5. Zustellung von Schriftstücken

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Dipl.-Ing. (FH)  Hackl

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bly-jj7