Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 18/2024
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Kollektivvertrag: KV 18/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 18/2024
- Katasterzahl
- XXIV/98/2
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995
Veröffentlicht auf EVI am 18.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.039.534
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 18/2024. Am 5. Dezember 2023 haben das Arbeitsmarktservice Österreich und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die DienstnehmerInnen des Arbeitsmarkservice (zum Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995, KV 226/1995, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995 und wurde unter Registerzahl KV 18/2024, Katasterzahl XXIV/98/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Jänner 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft