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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 18/2024

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Kollektivvertrag: KV 18/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 18/2024
Katasterzahl
XXIV/98/2
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995

Veröffentlicht auf EVI am 18.01.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.039.534

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 18/2024. Am 5. Dezember 2023 haben das Arbeitsmarktservice Österreich und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die DienstnehmerInnen des Arbeitsmarkservice (zum Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995, KV 226/1995, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 20. Juni 1995 und wurde unter Registerzahl KV 18/2024, Katasterzahl XXIV/98/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Jänner 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft