Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
GZ 2024-0.020.733
Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt bekannt:
Aufgrund §§ 13 und 23ff Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993 idgF, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ein Zusatz zu den Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland erlassen. Der Zusatz zu den Investitionsförderungsrichtlinien 2022 ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.
Der vollständige Wortlaut des Zusatzes zu den Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland ist auf der Website der Abwicklungsstelle nach dem Umweltförderungsgesetz, der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, veröffentlicht:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/IFRL_UFI_Zusatz.pdf
https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/ufi/foerderrichtlinie.html
Wien, am 15. Jänner 2024
Für die Bundesministerin:
AL Mag. Isabella Plimon