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Cubic (London) Limited | Außerstreitige Rechtssache, anhängiges Verfahren zu FN 55148 a zu der mit Beschluss vom 03.04.2019 (ON 14) verbundenen GZ 75 Fr 17733/18i 13.01.2024

Veröffentlichungen durch AG: Außerstreitige Rechtssache, anhängiges Verfahren zu FN 55148 a zu der mit Beschluss vom 03.04.2019 (ON 14) verbundenen GZ 75 Fr 17733/18i

Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 2 GesAusG iVm § 225k AktG
GZ
75 Fr 17733/18i
Veröffentlicht auf EVI am 13.01.2024

Bekanntmachung

gemäß § 6 Abs. 2 GesAusG iVm § 225k AktG

In dem beim Handelsgericht Wien als außerstreitige Rechtssache anhängigen Verfahren zu FN 55148 a zu der mit Beschluss vom 03.04.2019 (ON 14) verbundenen GZ 75 Fr 17733/18i wider die Cubic (London) Limited, mit dem Sitz in London, GBR-London W1K 5EH, 84 Brook Street, Vereinigtes Königreich, Companies House No. 09923021 (die "Antragsgegnerin") zur Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 Abs. 2 GesAusG betreffend die C-QUADRAT Investment AG (FN 113675w) fasste das Handelsgericht Wien am 28.07.2023, mit Berichtigungsbeschluss vom 13.11.2023, zusammengefasst nachfolgende Beschlüsse:

I.

Die von der Antragsgegnerin angebotene Barabfindung von EUR 60,- ist nicht angemessen. Die Barabfindung wird gemäß § 2 Abs 1, 2 GesAusG mit EUR 60,20 je Aktie zuzüglich Zinsen von jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab dem der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung folgenden Tag, sohin ab dem 18.8.2018, bis zur Fälligkeit, festgesetzt. Die Antragsgegnerin Cubic (London) Limited hat gemäß § 225c Abs 2 AktG iVm § 6 Abs 2 GesAusG zusätzlich zu der bereits durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2018 aufgrund des Gesellschafterausschlusses gewährten Barabfindung von EUR 60,- je Aktie der C-QUADRAT Investment AG einen weiteren Ausgleich durch bare Zuzahlung von EUR 0,20 je Aktie zu leisten (die "Nachzahlung").

II.

Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller:innen deren durch das Handelsgericht Wien bestimmte Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller:innen die durch das Handelsgericht Wien bestimmten Kosten ersetzt.

Weiters hat die Antragsgegnerin am 29.12.2023 die Auszahlung der Nachzahlung in Höhe von EUR 0,20 je Aktie zuzüglich gesetzlicher Zinsen über die Abwicklungs- und Zahlstelle, Raiffeisenbank Attersee-Süd eGen (FN 91728 w), an die im Zeitpunkt des effektiven Ausschlusses bestehenden Minderheitsaktionäre veranlasst. Sofern Minderheitsaktionäre zwischen dem Tag des effektiven Ausschlusses und dem 29.12.2023 ihre Wertpapierverrechnungskonten geändert oder geschlossen haben und ein Empfang der Nachzahlung für sie sohin nicht möglich war, fordert die Antragsgegnerin die betroffenen Personen hiermit auf, sich bezüglich der Zahlung der gerichtlich festgelegten, baren Zuzahlung unter Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachweises und Mitteilung der Kontodaten bei Herrn Álvaro de Salinas, a.salinas@c-quadrat.com, 84 Brook Street, London, United Kingdom, W1K 5EH zwecks Erfassung der Daten und Anmeldung der Ansprüche zu melden. Ohne entsprechende Kontaktaufnahme und Anmeldung kann eine Auszahlung der zustehenden Beträge an die betreffenden Personen aufgrund fehlender bzw. veralteter Daten und Kontonummern nicht erfolgen.

London, im Jänner 2024

Cubic (London) Limited

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