Dachstein Tourismus AG
EINLADUNG
zu der am Mittwoch den 13. März 2024, ab 10:30 Uhr
Altstadt 17, 4021 Linz, 2. Stock, Mozartsaal
stattfindenden
82. außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Dachstein Tourismus AG
Tagesordnung
- Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien;
- Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung von EUR 15.916.112,05 um
EUR 2,631.587,60 auf EUR 18,547.699,65 gegen Ausgabe von 1,814.888 auf Namen lautende Stückaktien als Stammaktien durch Einbringung von Sacheinlagen zufolge Verschmelzung der BBDW Liftbetriebs GmbH auf die Dachstein Tourismus AG gem § 223 AktG zu dem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von jeweils EUR 1,45 mit Gewinnberechtigung rückwirkend mit Beginn des laufenden Geschäftsjahres der Dachstein Tourismus AG; - Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zufolge Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien, Kapitalerhöhung und Anpassung Satzung an aktuelle Gesetzesänderungen;
- Beschlussfassung der Verschmelzung der BBDW Liftbetriebs GmbH auf die Dachstein Tourismus AG.
Die Beschlussfassung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten wird durch getrennte Abstimmung der Stammaktionäre, der Vorzugsaktionäre und der gesamten Hauptversammlung erfolgen.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21.02.2024 am Sitz der Gesellschaft Einsicht in die Unterlagen gem. § 108 Abs. 3 AktG zu nehmen. Den Aktionären werden auf Verlangen kostenlos Abschriften der in § 108 Abs. 3 AktG genannten Unterlagen übermittelt.
Gemäß Punkt 17. der Satzung der Dachstein Tourismus AG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte bei Inhabern von Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft jeweils zu Beginn der Hauptversammlung. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jene Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, um Anmeldung bei der Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@dachstein.at) bis spätestens 08.03.2024.
Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Das Stimmrecht wird nach der Zahl der Stückaktien ausgeübt.
Es steht den Aktionären offen, sich in der Hauptversammlung gem. § 113 AktG vertreten zu lassen. Die Vorschriften über die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht richten sich nach § 114 AktG. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Gosauseestraße 52, 4824 Gosau) oder per E-Mail (elisabeth.bruckenberger@dachstein.at) übermittelt werden.
Gosau, im Februar 2024
Der Vorstand