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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 79/2024

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Kollektivvertrag: KV 79/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 79/2024
Katasterzahl
XXII/96/7
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1.) für das Gebiet der Republik Österreich; 2.) für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Österreichischen Rotes Kreuzes, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen; 3.) für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden Berufsgruppen.

Veröffentlicht auf EVI am 14.02.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.111.614

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 79/2024. Am 1. Februar 2024 haben das Österreichische Rote Kreuz, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1.) für das Gebiet der Republik Österreich; 2.) für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Österreichischen Rotes Kreuzes, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen; 3.) für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss im Jahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 79/2024, Katasterzahl XXII/96/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Februar 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft