Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 79/2024
Kollektivvertrag: KV 79/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 79/2024
- Katasterzahl
- XXII/96/7
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt 1.) für das Gebiet der Republik Österreich; 2.) für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Österreichischen Rotes Kreuzes, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen; 3.) für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden Berufsgruppen.
Veröffentlicht auf EVI am 14.02.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.111.614
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 79/2024. Am 1. Februar 2024 haben das Österreichische Rote Kreuz, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1.) für das Gebiet der Republik Österreich; 2.) für alle Mitglieder des Arbeitgeberverbandes des Österreichischen Rotes Kreuzes, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Einrichtungen; 3.) für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die in den persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes fallen, mit den im persönlichen Geltungsbereich angehörenden Berufsgruppen. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für einen Pflegezuschuss im Jahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 79/2024, Katasterzahl XXII/96/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 9. Februar 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft