Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.
197. Klassenlotterie
Die Schlussziehung der 197. Klassenlotterie findet am 22. April 2024 um 9.00 Uhr im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, 1030 Wien, Rennweg 44, statt.
Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie
Diese Spielbedingungen gelten für die 198. Klassenlotterie (ab 13. Mai 2024) und setzen alle vorhergehenden außer Kraft.
Gegenüber der Vorlotterie wurden folgende Punkte geändert:
Punkt 1. hat zu lauten:
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Klassenlotterie ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.
Der Betrieb der Klassenlotterie ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H.“ (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist gemäß der ihr erteilten Konzession zur Durchführung der Klassenlotterie berechtigt.
Für die Durchführung der Klassenlotterie hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) folgt. Der Spielteilnehmer erkennt sie mit Erwerb des Loses als verbindlich an.
Punkt 5.5 hat zu lauten:
Alle Lose nehmen durchgehend am Spiel teil und können an jedem Ziehungstag mit Ausnahme der niedrigsten vier Trefferkategorien am 21.5., 17.6., 15.7., 12.8., 9.9. und 7.10.2024 mehrfach gewinnen. Am 21.10.2024 können alle Lose mehrfach gewinnen. An allen anderen Ziehungstagen können Lose mit Ausnahme der niedrigsten Trefferkategorie mehrfach gewinnen.
Punkt 8.1 hat zu lauten:
Alle Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen um 9.00 Uhr im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H., 1030 Wien, Rennweg 44, statt. Zeit und Ziehungsort der Schlussziehung werden spätestens einen Tag vor Beginn der 6. Klasse im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) bekannt gegeben.
Spielbedingungen Superklasse
Sofern für die Superklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie.
1. Begriff
Die Superklasse ist eine Zusatzklasse der 198. Klassenlotterie, innerhalb der vom 13.5. bis 20.10.2024 täglich EUR 100.000,- und am 21.10.2024 7-mal EUR 100.000,- ausgespielt werden.
2. Losnummern
Die Losnummern sind ident mit jenen der 198. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Superklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 198. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Superklasse besteht jedoch nicht.
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
Das Spielkapital der Superklasse beträgt EUR 30.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 56 % des Umsatzes.
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 198. Klassenlotterie teilnehmen und den Lospreis für die Superklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Superklasse beträgt EUR 120,- für das ganze Los, demnach EUR 60,- für das halbe Los und EUR 12,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 12.5.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an sämtlichen Ziehungen der Superklasse teilnahmeberechtigt. Wird der Lospreis für die Superklasse erst nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 29.9.2024 gezahlt, ist der Spielteilnehmer – sofern auch der Lospreis für das entsprechende Klassenlos entrichtet wurde – ab dem nächstfolgenden Montags-Ziehungstag (Ausnahme: beim Kauf des Loses vom 13.5. bis 20.5.2024 mit der Ziehung vom 21.5.2024) spiel- und gewinnberechtigt. Ein Anspruch auf einen gegebenenfalls auf diese Losnummer bereits entfallenen Gewinn der Superklasse besteht nicht. Nach dem 29.9.2024 ist ein Neueinstieg in die Superklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Superklasse teil und können mehrmals gewinnen.
4.4 Überweisungen bzw. Einzahlungen, die nicht zur Bezahlung aller gespielten (gekauften) Lose bzw. Losanteile der Superklasse ausreichen, werden in aufsteigender Nummernreihenfolge der bestellten (gekauften) Lose bzw. Losanteile bis zum letzten voll bezahlten Losanteil angerechnet. Nicht anrechenbare Teilbeträge sind dem Spielteilnehmer gutzuschreiben.
5. Ziehungen
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars jeweils im Anschluss an die Montagsziehungen der 198. Klassenlotterie für eine Kalenderwoche im Voraus statt (Ausnahme: der Gewinn vom 20.5.2024 wird am 13.5.2024 ermittelt). Alle Gewinne werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt. Für das Ziehungsverfahren gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes der Klassenlotterie.
6. Gewinnliste
Alle Gewinne der Superklasse werden klassenweise mit der jeweiligen Gewinnliste einer Klasse verlautbart.
7. Auszahlungsfrist
Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Superklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.
Spielbedingungen Luxusklasse
Sofern für die Luxusklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie.
1. Begriff
Die Luxusklasse ist eine Zusatzklasse der 198. Klassenlotterie, bei der am 22.7.2024 3-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 80.000-mal EUR 150,- sowie am 14.10.2024 7-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 30.000-mal EUR 150,- ausgespielt werden.
2. Losnummern
Die Losnummern sind ident mit jenen der 198. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Luxusklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 198. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Luxusklasse besteht jedoch nicht.
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
Das Spielkapital der Luxusklasse beträgt EUR 37.500.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 47,2 % des Umsatzes.
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 198. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 3. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Luxusklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Luxusklasse beträgt EUR 150,- für das ganze Los, demnach EUR 75,- für das halbe Los und EUR 15,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 21.7.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Luxusklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 21.7.2024 ist ein Neueinstieg in die Luxusklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Luxusklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang und 1-mal EUR 150,- gewinnen.
5. Ziehungen
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen jeweils im Anschluss an die Montags- und Superklassenziehung der 198. Klassenlotterie im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1030 Wien, statt. Die Gewinne der Luxusklasse werden im Wert fallend bestimmt. Die Gewinne im Wert von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt, die Gewinne im Wert von EUR 150,- werden durch Ziehung von dreistelligen Endnummern ermittelt.
Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung.
6. Gewinnauszahlung
Die erste Teil-Gewinnauszahlung von EUR 10.000,- des Treffers von EUR 10.000,- monatlich ein Jahr lang erfolgt ab dem übernächsten Werktag des betreffenden Ziehungstages. Die weiteren elf Teil-Gewinnauszahlungen von je EUR 10.000,- erfolgen jeweils ab dem übernächsten Werktag des 1. Montags-Werktages eines Monats, beginnend mit dem darauffolgenden Monat des Ziehungstages. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
Die Gewinne des 1. Ziehungstages der Luxusklasse werden mit der Gewinnliste der 3. Klasse, die Gewinne des 2. Ziehungstages der Luxusklasse werden mit der Gewinnliste der 6. Klasse verlautbart.
8. Auszahlungsfrist
Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Luxusklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.
Spielbedingungen Goldklasse
Sofern für die Goldklasse keine anders lautenden Regelungen angeführt sind, gelten die Spielbedingungen der 198. Klassenlotterie.
1. Begriff
Die Goldklasse ist eine Zusatzklasse der 198. Klassenlotterie, bei der am 19.8.2024 und am 21.10.2024 je 10-mal Gold im Wert von EUR 100.000,-, je 45-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und je 2.000-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- ausgespielt werden.
2. Losnummern
Die Losnummern sind ident mit jenen der 198. Klassenlotterie (1 bis 250.000). Die Ausgabe erfolgt entweder in ganzen Losen (10 Losanteile einer Losnummer), in halben Losen (5 Losanteile einer Losnummer), in Zehntellosen oder in mehreren Zehntellosen. Die Losanteile werden durch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 unterschieden. Grundsätzlich erhält der Spielteilnehmer für die Goldklasse die gleiche Losnummer und Stückelung, mit welcher er an der 198. Klassenlotterie teilnimmt. Ein Recht auf Zuteilung dieser Losnummer und Stückelung für die Goldklasse besteht jedoch nicht.
3. Spielkapital, Ausschüttungsquote
Das Spielkapital der Goldklasse beträgt EUR 25.000.000,-. Die Ausschüttungsquote liegt bei 50 % des Umsatzes.
4. Spielvertrag, Lospreis
4.1 Teilnahmeberechtigt sind alle jene Spielteilnehmer, die mit ihren Losanteilen an der 198. Klassenlotterie durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse teilnehmen und den Lospreis für die Goldklasse gemäß Pkt. 4.2 entrichtet haben.
4.2 Der Lospreis für die Goldklasse beträgt EUR 100,- für das ganze Los, demnach EUR 50,- für das halbe Los und EUR 10,- für das Zehntellos. Wird der Lospreis bis spätestens 18.8.2024 entrichtet, ist der Spielteilnehmer an den zwei Ziehungstagen der Goldklasse teilnahmeberechtigt. Nach dem 18.8.2024 ist ein Neueinstieg in die Goldklasse nicht mehr möglich. Bei Überweisungen bzw. bei Einzahlungen gilt das Datum der Aufgabe bei Bank bzw. Post. Ein verspätet eingezahlter Lospreis wird von der jeweiligen Geschäftsstelle nach Wunsch des Spielteilnehmers auf dessen Verrechnungskonto gutgeschrieben oder an den Spielteilnehmer rücküberwiesen.
4.3 Alle 250.000 Lose nehmen durchgehend an der Goldklasse teil und können pro Ziehungstag maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 100.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- oder maximal 1-mal Gold im Wert von EUR 50.000,- und 1-mal Gold im Wert von EUR 1.500,- gewinnen.
5. Ziehungen
Die Ziehungen sind öffentlich und finden gemäß § 16 Abs. 10 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989 in der jeweils geltenden Fassung unter Aufsicht eines öffentlichen Notars an den im Gewinnplan angegebenen Tagen jeweils im Anschluss an die Montags- und Superklassenziehung der 198. Klassenlotterie im Ziehungssaal der Österreichischen Lotterien, Rennweg 44, 1030 Wien, statt. Die Gewinne der Goldklasse werden im Wert fallend bestimmt. Die Gewinne Gold im Wert von EUR 100.000,- und Gold im Wert von EUR 50.000,- werden durch Ziehung von sechsstelligen Losnummern ermittelt, die Gewinne Gold im Wert von EUR 1.500,- werden durch Ziehung von dreistelligen Endnummern ermittelt.
Für die Ziehungen der Klassenlotterie gelten die dem Finanzamt Österreich zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen des Ziehungsablaufes in der geltenden Fassung.
6. Gewinnauszahlung
Gewinne werden nach Wunsch des Gewinners in Gold oder in bar ausgezahlt. Bei Geltendmachung der Gewinne in Gold werden dem Spielteilnehmer entsprechend dem erzielten Gewinn Goldgewinne in Form von 1 kg Goldbarren, 100 g Goldbarren, 1 Unze Wiener Philharmoniker in Gold oder 1/25 Unze Wiener Philharmoniker in Gold ausgezahlt, wobei für die Gewinnauszahlung immer der Umrechnungskurs herangezogen wird, der dem höchstmöglichen, ankaufbaren Goldgewinn entspricht. Gegebenenfalls verbleibende Anteile des Gewinnes, die nicht in Form der definierten Goldgewinne ausgezahlt werden können, werden in bar an den Spielteilnehmer ausgezahlt oder seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Als Umrechnungskurs gilt der am jeweiligen Ziehungstag von der Münze Österreich unmittelbar vor Ziehungsbeginn offiziell bekannt gegebene Verkaufspreis des jeweils erzielten Goldgewinnes. Ganze Lose erhalten den im Gewinnplan angegebenen Gewinn, Teillose erhalten den entsprechenden Anteil vom jeweiligen Gewinn.
7. Gewinnliste
Die Gewinne des 1. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 4. Klasse, die Gewinne des 2. Ziehungstages der Goldklasse werden mit der Gewinnliste der 6. Klasse verlautbart.
8. Auszahlungsfrist
Gewinnansprüche, die von Spielteilnehmern nicht innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Ziehungstag der Goldklasse geltend gemacht werden, werden von der Gesellschaft zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der Gesellschaft verwendet.