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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 565/2023

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Kollektivvertrag: KV 565/2023

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 565/2023
Katasterzahl
XV/76/2
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für die dem Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich angehörenden Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen; 3) für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in den unter Ziff 2) angeführten Betrieben beschäftigt werden, sofern der Kollektivertrag keine abweichenden Regelungen für Arbeiterinnen/Arbeiter oder Angestellte vorsieht.

Veröffentlicht auf EVI am 29.12.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2023-0.913.526

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 565/2023.  Am 10. Oktober 2023 haben der Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, die Gewerkschaft vida und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für die dem Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich angehörenden Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen; 3) für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in den unter Ziff 2) angeführten Betrieben beschäftigt werden, sofern der Kollektivertrag keine abweichenden Regelungen für Arbeiterinnen/Arbeiter oder Angestellte vorsieht. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Gehälter und enthält weiters die Anlagen 1 bis 3 die einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages bilden. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 565/2023, Katasterzahl XV/76/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. Dezember 2023

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft