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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 559/2023

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Kollektivvertrag: KV 559/2023

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 14. Mai 2007
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 559/2023
Katasterzahl
X/43/8

Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2023-0.902.806

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 559/2023.  Am 14. November 2023 haben der Verband Österreichischer Zeitungen und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Medien, einen Kollektivvertrag (Vereinbarung) für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten und Dienstnehmer des technisch-redaktionellen Dienstes und zum Gesamtvertrag für ständige freie Mitarbeiter (zum Kollektivvertrag vom 14. Mai 2007, KV 13/2008, idgF, sowie zum Kollektivvertrag vom 28. November 2014, KV 524/2014) abgeschlossen, die mit ihrer Unterzeichnung in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen über die Rücknahme der Kündigung des Kollektivvertrages sowie des Gesamtvertrages und enthält weiters die Aufnahme von Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 559/2023, Katasterzahl X/43/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 15. Dezember 2023

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft