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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 557/2023

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Kollektivvertrag: KV 557/2023

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 557/2023
Katasterzahl
VII/81/11
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2. für die dem Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Güterbeförderungsgesetz ausüben; 3. für alle Arbeiter und Lehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind.

Veröffentlicht auf EVI am 20.12.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2023-0.902.806

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 557/2023.  Am 17. November 2023 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2. für die dem Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Güterbeförderungsgesetz ausüben; 3. für alle Arbeiter und Lehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Ziffer 2 beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 557/2023, Katasterzahl VII/81/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 15. Dezember 2023 

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft