Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Bau- und Bezirksverwaltung
GZ: 0191769/2022
EDIKT
Kundmachung
Die Landeshauptstadt Linz, vertreten durch den Magistrat Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, als zuständige Straßenverwaltung hat die straßenrechtliche Bewilligung für die Straßenbaumaßnahmen für Teile der Goethestraße und der angrenzenden Straßenzüge Starhemberg- und Blumauerstraße in 4020 Linz beantragt.
Gegenstand des Antrages:
Im Zuge der Errichtung des Neubaus der Raiffeisenlandesbank OÖ (RLB), Campus 25, der am bestehenden Areal des XXX-Lutz geplant ist, wird die bestehende Goethestraße östlich der Starhembergstraße (= Goethestraße Alt) neu verlegt (= Goethestraße Neu) und an die bestehende Blumauerstraße angeschlossen. Das Projektgebiet wird im Norden durch die Goethestraße über den Abschnitt Kreuzung Starhembergstraße bis Khevenhüllerstraße definiert. Im Süden wird das Projekt durch die Blumauerstraße (Bereich Blumauer Tower bis Khevenhüllerstraße) begrenzt. Das Ansuchen umfasst im Wesentlichen folgende straßenrechtlich relevanten Maßnahmen:
- Errichtung der Goethestraße Neu (neue Fahrbahn zw. Goethestraße Alt und Blumauerstraße östlich der Sackgasse Starhembergstraße);
- Querungshilfe über Goethestraße vor der Kreuzung mit der Starhembergstraße;
- Bauliche Maßnahmen (Neugestaltung der Oberfläche) im Kreuzungsbereich Goethestraße Neu/Blumauerstraße;
- Straßenraumneugestaltung zwischen RLB Altgebäude und RLB Campus 25 – verkehrsberuhigte Zone;
- Begleitende Geh- und Radwege in der Goethestraße Neu;
- Neue Bushaltestelle Europaplatz (Doppelhaltestelle).
Die näheren Einzelheiten sind in den Projektunterlagen und Plänen enthalten, die in der Zeit von Freitag, 15.12.2023, bis einschließlich Freitag, 26.01.2024, im Neuen Rathaus, 4. Stock, Zimmer Nr. 4003, nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer 0732 / 7070 – 2515, E-Mail: Verkehr.bbv@mag.linz.at) zur Einsichtnahme aufliegen.
Parteien können innerhalb der oben angegebenen Frist beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz, p.a. Magistrat Linz, Bau- und Bezirksverwaltung, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz, zum Vorhaben schriftlich Einwendungen erheben (§ 44a Abs 2 Z 2 AVG).
Soweit Personen nicht innerhalb der angeführten Frist bei der Behörde schriftlich Einwendungen erhoben haben, hat dies zur Folge, dass sie ihre Stellung als Partei verlieren (§ 44b Abs 1 AVG).
Die mündliche Verhandlung im Großverfahren findet am Montag, 29.01.2024, um 09:00 Uhr, am Vorplatz der Raiffeisenlandesbank Oö. (südlich des Gebäudes), Europaplatz 1a, 4020 Linz, statt. Die Abfassung der Niederschrift erfolgt anschließend am Magistrat Linz, Hauptplatz 1-5, 4041 Linz, Zi. Nr. 1002/1. Stock. Es werden keine persönlichen Ladungen zugestellt.
Diese Kundmachung hat zur Folge, dass weitere Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können (§ 44f AVG).
Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung:
§§ 44a ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 31 Oö. Straßengesetz 1991
Der Direktor (der Bau- und Bezirksverwaltung):
i.V.
Traunfellner-Zidek eh.