Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 552/2023
Kollektivvertrag: KV 552/2023
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 552/2023
- Katasterzahl
- XVII/81/10
- Geltungsbereich
- Gilt 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) ausüben und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; 3) für alle Angestellten sowie kaufmännischen Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind
Veröffentlicht auf EVI am 14.12.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2023-0.890.162
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 552/2023. Am 7. Dezember 2023 haben der Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen in der Bundessparte Transport Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag (Bundeskollektivvertrag) für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW abgeschlossen, der 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) ausüben und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; 3) für alle Angestellten sowie kaufmännischen Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Dienstnehmer, auf welche das Angestelltengesetz, BGBL. Nr. 292/1921, idgF, Anwendung findet, gilt und am 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 552/2023, Katasterzahl XVII/81/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. Dezember 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft