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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 552/2023

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Kollektivvertrag: KV 552/2023

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 552/2023
Katasterzahl
XVII/81/10
Geltungsbereich
Gilt 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) ausüben und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; 3) für alle Angestellten sowie kaufmännischen Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind

Veröffentlicht auf EVI am 14.12.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2023-0.890.162

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 552/2023.  Am 7. Dezember 2023 haben der Fachverband für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen in der Bundessparte Transport Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag (Bundeskollektivvertrag) für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW abgeschlossen, der 1) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle Betriebe, welche gewerbsmäßig mittels PKW das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) ausüben und Mitglied des o. a. Fachverbandes sind; 3) für alle Angestellten sowie kaufmännischen Lehrlinge bzw. Bürolehrlinge, die bei einem Dienstgeber nach Punkt 2 beschäftigt sind. Angestellte im Sinne dieses Kollektivvertrages sind alle Dienstnehmer, auf welche das Angestelltengesetz, BGBL. Nr. 292/1921, idgF, Anwendung findet, gilt und am 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 552/2023, Katasterzahl XVII/81/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 12. Dezember 2023

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft