Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 2/2024
Kollektivvertrag: KV 2/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 2/2024
- Katasterzahl
- I/01+02/1
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Bundesland Vorarlberg; 2) für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Gutsangestelltengesetzes beschäftigten Dienstnehmer, auf deren Dienstverhältnis das Gutsangestelltengesetz, BGBl. Nr. 538/1923, idF, Anwendung findet; 3) Unbeschadet der Bestimmung der Ziffer (2) sind vom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages jedoch jene Dienstnehmer ausgenommen für die ein besonderer Kollektivvertrag besteht.
Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.002.897
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 2/2024. Am 1. Jänner 2024 haben die Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Sektion Land- und Forstwirte, und die Sektion der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer einen Kollektivvertrag für die Gutsangestellten Vorarlbergs abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Bundesland Vorarlberg; 2) für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Sinne des Gutsangestelltengesetzes beschäftigten Dienstnehmer, auf deren Dienstverhältnis das Gutsangestelltengesetz, BGBl. Nr. 538/1923, idF, Anwendung findet; 3) Unbeschadet der Bestimmung der Ziffer (2) sind vom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages jedoch jene Dienstnehmer ausgenommen für die ein besonderer Kollektivvertrag besteht. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Lehrlingseinkommen und Zulagen und wurde unter Registerzahl KV 2/2024, Katasterzahl I/01+02/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft