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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 1/2024

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Kollektivvertrag: KV 1/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Jänner 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 1/2024
Katasterzahl
XX/94/1
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Burgenland; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.002.897

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 1/2024.  Am 12. Dezember 2023 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer für Burgenland und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Burgenland; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie der Zulagen und wurde unter Registerzahl KV 1/2024, Katasterzahl XX/94/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft