Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 7/2024
Kollektivvertrag: KV 7/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 7/2024
- Katasterzahl
- XX/94/2
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.002.897
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 7/2024. Am 30. November 2023 haben die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 7/2024, Katasterzahl XX/94/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag (Lohnvereinbarung) betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft