Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 6/2024
Kollektivvertrag: KV 6/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. Juli 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 6/2024
- Katasterzahl
- VI/34/1
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist.
Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Zl. 2024-0.002.897
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 6/2024. Am 28. Juni 2023 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Istgehälter, Lehrlingseinkommen und Überstundenpauschalien sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 6/2024, Katasterzahl VI/34/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft