Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 6/2024

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag: KV 6/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juli 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 6/2024
Katasterzahl
VI/34/1
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist.

Veröffentlicht auf EVI am 08.01.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Zl. 2024-0.002.897

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 6/2024. Am 28. Juni 2023 haben der Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter, Istgehälter, Lehrlingseinkommen und Überstundenpauschalien sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 6/2024, Katasterzahl VI/34/1, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. Jänner 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft