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Details: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 29.11.2023

Großverfahren: Windpark Pillichsdorf III - Repowering

Kennzeichen
WST1-UG-54
Rechtsgrundlage
§ 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Die Antragstellerin beabsichtigt mit dem Repoweringprojekt in der Gemeinde Pillichsdorf fünf der bestehenden Windkraftanlagen (WKA) des Windparks Marchfeld-Nord durch sieben moderne WKA der Type Vestas V162 zu ersetzen
Einsichtnahme in Unterlagen
29.11.2023 - 12.01.2024
Stellen zur Einsicht
Standortgemeinden Pillichsdorf, Großengersdorf, Wolkersdorf im Weinviertel, Bockfließ und Großebersdorf Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen
29.11.2023 - 12.01.2024
UVP-Behörde
Organisation:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1)
Übermittlung:
Post
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Antragsteller
ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH
Veröffentlicht auf EVI am 29.11.2023

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 
Abteilung Anlagenrecht

Kundmachung

verfahrenseinleitender Antrag im Großverfahren - Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-54

Gemäß § 44a und § 44b Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Antrags

Die ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, hat mit Eingabe vom 08.03.2023 den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung, als zuständige UVP-Behörde, für das Vorhaben Windpark Pillichsdorf III - Repowering gestellt.

Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren, nach den Bestimmungen des UVP-G 2000, durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Antragstellerin beabsichtigt mit dem Repoweringprojekt in der Gemeinde Pillichsdorf fünf der bestehenden Windkraftanlagen (WKA) des Windparks Marchfeld-Nord durch sieben moderne WKA der Type Vestas V162 mit einer Nennleistung von jeweils 7,2 MW, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 169 m, mit geringfügig geänderten Anlagenpositionen, zu ersetzen. Die Gesamtengpassleistung des Windparks würde demnach 50,4 MW (effektive Kapazitätserweiterung 40,4 MW) betragen.

Zum Vorhaben gehören weiters die Demontage der fünf Bestandsanlagen und Rekultivierung der nicht mehr benötigten Montageflächen und Stichwege, die Errichtung bzw. Ertüchtigung der Zuwegung und des internen Windpark-Wegenetzes, die Errichtung von Kran- und Montageflächen, die Errichtung der windparkinternen 30 kV-Verkabelung, die Errichtung einer 30 kV-Netzableitung in das Umspannwerk (UW) Bockfließ sowie in das UW Eibesbrunn und die Errichtung von Eiswarntafeln und Leuchten inkl. Verkabelung.

3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme

Ab 29.11.2023 bis einschließlich 12.01.2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standortgemeinden Pillichsdorf, Großengersdorf, Wolkersdorf im Weinviertel, Bockfließ und Großebersdorf sowie bei der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es wird empfohlen, für die Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

4. Hinweise

Ab 29.11.2023 bis einschließlich 12.01.2024 besteht die Möglichkeit, für jedermann, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, einzubringen. 

Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab 29.11.2023 bis einschließlich 12.01.2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG und § 9 Abs 6 UVP-G 2000).

Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wurde eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemeinde oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Gemeinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, unterstützt, dann nimmt diese Personengruppe als Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-G 2000 am Genehmigungsverfahren als Partei teil.

5. Zustellung von Schriftstücken

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

NÖ Landesregierung

Im Auftrag
Dipl.-Ing.  Gundacker

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/blw-y6p