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Details: Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung

Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung (54176x) | Außerordentliche Hauptversammlung 2023

Außerordentliche Hauptversammlung: 14.12.2023, um 10:00 Uhr
Termin:
Donnerstag, den 14. Dezember 2023 um 10:00 Uhr
Ort:
Virtuelle Sitzung über Webex Videokonferenz
Zugangsdaten erhalten Sie im Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84
Veröffentlicht auf EVI am 16.11.2023

MERKUR
Wechselseitige Versicherungsanstalt–Vermögensverwaltung

Generaldirektion, 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84

EINLADUNG

Die Mitgliedervertreter des Vereins werden hiermit im Sinne des § 29 der Satzung zur 

a.o. Hauptversammlung der
MERKUR Wechselseitige Versicherungsanstalt–Vermögensverwaltung
am Donnerstag, dem 14.12.2023, um 10:00 Uhr

eingeladen. Die a.o. Hauptversammlung wird als virtuelle Sitzung über Webex Videokonferenz abgehalten. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie im Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84.

TAGESORDNUNG
der a.o. Hauptversammlung
der Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt-Vermögensverwaltung
am 14.12.2023

1. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2023 und 2024

2. Zustimmung zur Beschlussfassung in der a.o. Hauptversammlung am 14.12.2023 der MERKUR Versicherung AG zu folgender Tagesordnung:

TAGESORDNUNG
der a.o. Hauptversammlung 
der MERKUR Versicherung AG 
am 14.12.2023

  1. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Geschäftsjahre 2023 und 2024
  2. Allfälliges

3. Allfälliges

Folgende Unterlagen liegen ab 23.11.2023 zur Einsicht der Mitglieder der Mitgliedervertretung im Vorstandsbüro der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 84, auf:- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2. Auf Verlangen erhält jedes Mitglied der Mitgliedervertretung unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Gemäß § 30 (5) der Satzung der Merkur Wechselseitige Versicherungsanstalt-Vermögensverwaltung ist die Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliedervertretung durch Vertreter oder Bevollmächtigte nicht zulässig.