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EURIZON CAPITAL S.A. | Fondsbestimmung Eurizon Fund – Bond Flexible, Eurizon Fund – Absolute Prudent

Fondsbestimmung: Eurizon Fund – Bond Flexible, Eurizon Fund – Absolute Prudent

Aufgenommene Teilfonds
Eurizon Opportunità – Obbligazioni Flessibile
Eurizon Opportunità – Flessibile 15
Aufnehmende Teilfonds
Eurizon Fund – Bond Flexible
Eurizon Fund – Absolute Prudent
Datum des Inkrafttretens
Freitag, den 15. Dezember 2023
Veröffentlicht auf EVI am 07.11.2023

Eurizon Capital S.A.

28 Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B28536
(die „Verwaltungsgesellschaft“)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES 

Eurizon Opportunità – Obbligazioni Flessibile und Eurizon Opportunità – Flessibile 15, zwei Teilfonds des „Eurizon Opportunità”, ein Organismus für gemeinsame Anlagen nach luxemburgischem Recht;

UND DES

Eurizon Fund – Bond Flexible and Eurizon Fund – Absolute Prudent, zwei Teilfonds des „Eurizon Fund”, ein Organismus für gemeinsame Anlagen nach luxemburgischem Recht;

Die vorliegende Mitteilung enthält die wichtigsten Informationen zu den nachfolgend beschriebenen Änderungen, enthält aber nicht alle ausführlichen Informationen darüber. Die Vollversion der Mitteilung mit ausführlichen Informationen ist unter folgendem Link erhältlich: https://www.eurizoncapital.com/pages/documentation.aspx.

Die Anteilinhaber deroben genannten Teilfonds werden hiermit darüber informiert, dass Verwaltungsrat Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Verschmelzungen (die „Verschmelzungen“) der aufgenommenen Teilfonds (die in der linken Spalte unten aufgeführt sind, nachfolgend die „aufgenommenen Teilfonds“) mit den aufnehmenden Teilfonds (die in der rechten Spalte unten aufgeführt sind, nachfolgend die „aufnehmenden Teilfonds“) durchzuführen:

Aufgenommene Teilfonds

Aufnehmende Teilfonds

Eurizon Opportunità – Obbligazioni Flessibile

Eurizon Fund – Bond Flexible

Eurizon Opportunità – Flessibile 15

Eurizon Fund – Absolute Prudent

Begründung der Verschmelzung

Der Verschmelzungsbeschluss wurde im Interesse der Anteilinhaber der aufgenommenen und aufnehmenden Teilfonds getroffen. Sie werden von Anlagen in größere Teilfonds profitieren, weil das Volumen des verwalteten Vermögens nach der Verschmelzung steigt.

Datum des Inkrafttretens

Die Verschmelzungen werden in Übereinstimmung mit Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Die Verschmelzungen werden am 15. Dezember 2023 wirksam (das „Datum des Inkrafttretens“).

Vergleich zwischen dem/den aufgenommenen Teilfonds und dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds

Anhang I der vollständigen Mitteilung auf der Website der Verwaltungsgesellschaft enthält eine Tabelle mit einem Vergleich zwischen dem/den aufgenommenen Teilfonds und dem betreffenden aufnehmenden Teilfonds sowie eine Begründung dazu und die maßgeblichen Auswirkungen (einschließlich falls zutreffend, die Notwendigkeit, die Portfolios des/der aufgenommenen und aufnehmenden Teilfonds neu zu gewichten) der geplanten Verschmelzungen. Die Unterschiede zwischen dem/den aufgenommenen Teilfonds und dem betreffenden aufnehmenden Teilfonds werden in der erwähnten Tabelle herausgestellt. 

Eine vollständige Beschreibung der jeweiligen Anlageziele und -politik sowie der Merkmale des/der aufgenommenen Teilfonds und des betreffenden aufnehmenden Teilfonds finden Sie im Prospekt und den Basisinformationsblättern („Key Investor Documents, KIDs“) des betreffenden aufnehmenden Teilfonds in Anhang II zur vollständigen Mitteilung auf der Website der Verwaltungsgesellschaft.  Den Anteilinhabern wird empfohlen, die KIDs des aufnehmenden Teilfonds sorgfältig zu lesen (sie sind Anhang II zur vollständigen Mitteilung angefügt, die auf der Website der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht wurde).

Umtauschverhältnis je Anteil / Ausgabe neuer Anteile

Am Datum des Inkrafttretens erlischt jeder aufgenommene Teilfonds aufgrund der Verschmelzungen und wird daher am Datum des Inkrafttretens ohne Liquidation aufgelöst. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten jedes aufgenommenen Teilfonds werden auf den betreffenden aufnehmenden Teilfonds übertragen. Im Gegenzug werden für seine Anteilinhaber neue Anteile des aufnehmenden Teilfonds ausgegeben. 

Das Umtauschverhältnis je Anteil wird am 15. Dezember 2023 („Datum für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses je Anteil“) bestimmt. Das Umtauschverhältnis je Anteil entspricht dem Nettoinventarwert je Anteil jeder Anteilsklasse vor dem Datum für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses je Anteil jedes aufgenommenen Teilfonds, geteilt durch den Nettoinventarwert jeder Anteilsklasse vor dem Datum für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses je Anteil des betreffenden aufnehmenden Teilfonds.

Die Anteile werden zu dem Umtauschverhältnis je Anteil umgetauscht, das vom unabhängigen Abschlussprüfer ERNST & Young bestätigt wurde. 

Die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Anzahl von Anteilen des betreffenden aufnehmenden Teilfonds, deren Gesamtwert dem Gesamtwert der Anteile jedes aufgenommenen Teilfonds entspricht. Für den Fall, dass die Anwendung des Umtauschverhältnisses je Anteil nicht zur Ausgabe vollständiger Anteile führt, erhalten die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds Bruchteile von Namensanteilen bis zu drei Dezimalstellen des betreffenden aufnehmenden Teilfonds.

Die Anteilinhaber der aufgenommenen Teilfonds erhalten Anteile derselben Anteilsklasse des betreffenden aufnehmenden Teilfonds, außer:

  • die Anteilinhaber der thesaurierenden Anteilklasse „I“ des aufgenommenen Teilfonds Eurizon Opportunità – Obbligazioni Flessibile, denen neu ausgegebene thesaurierende Anteile der Klasse „Z“ des aufnehmenden Teilfonds Eurizon Fund – Bond Flexible zugeteilt werden;
  • die Anteilinhaber der ausschüttenden Anteilklasse „IDY“ des aufgenommenen Teilfonds Eurizon Opportunità – Obbligazioni Flessibile, denen neu ausgegebene ausschüttende Anteile der Klasse „ZD“ des aufnehmenden Teilfonds Eurizon Fund – Bond Flexible zugeteilt werden;
  • die Anteilinhaber der ausschüttenden Anteilklasse „IDZ“ des aufgenommenen Teilfonds Eurizon Opportunità – Obbligazioni Flessibile, denen neu ausgegebene ausschüttende Anteile der Klasse „ZD“ des aufnehmenden Teilfonds Eurizon Fund – Bond Flexible zugeteilt werden;

Die Merkmale der Anteile der aufnehmenden Teilfonds sind in Anhang I zur vollständigen Mitteilung angefügt, die auf der Website der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht wurde.

Die Anteile der aufgenommenen Teilfonds werden mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens gelöscht.

Um eine reibungslose Verschmelzung sicherzustellen, sind Neuzeichnungen und Rücknahmen von Anteilen sowie gegebenenfalls der Umtausch in Anteile der aufgenommenen Teilfonds ab dem 09. Dezember 2023 nicht mehr möglich.

Anteilinhaber des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds können die Rücknahme ihrer Anteile ohne Rücknahmegebühr beantragen. Ein solcher Antrag muss ab der Veröffentlichung dieser Mitteilung bis zum 08. Dezember 2023 um 16.00 Uhr Ortszeit Luxemburg, d. h. bis zum fünften (5.) Werktag in Luxemburg vor dem Datum für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses je Anteil („Rücknahmefrist“) bei der Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft oder bei State Street Bank International GmbH, Niederlassung Luxemburg, als Transferstelle eingehen.

Weitere Informationen zu den Verschmelzungen (einschließlich des Prospekts und der betreffenden KIDs) sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Anlegern wird empfohlen, die betreffenden KIDs der aufnehmenden Teilfonds (sie sind Anhang II zur vollständigen Mitteilung angefügt, die auf der Website der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht wurde) zu nutzen und zu lesen, um die aufnehmenden Teilfonds besser zu verstehen. Die Bestätigung der Depotbank und der Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers sind an den auf das Datum des Inkrafttretens folgenden Tagen kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Kosten der Verschmelzung

Alle Verwaltungs-, Rechts- und gegebenenfalls Beratungskosten im Zusammenhang mit den Verschmelzungen werden von der Verwaltungsgesellschaft Eurizon Capital S.A. getragen. 

Den Anteilinhabern der aufgenommenen Teilfonds wird empfohlen, ihre Rechts-, Steuer- und Finanzberater zu konsultieren, um sich über die rechtlichen, steuerlichen und/oder finanziellen Folgen der oben genannten Verschmelzungen zu informieren.

Zusätzliche Informationen

Nicht vollständig abgeschriebene Gründungskosten oder Rechnungsabgrenzungsposten werden gegebenenfalls am ersten Tag der Rücknahmefrist im Nettoinventarwert des aufgenommenen Teilfonds ausgewiesen.

Da die aufgenommenen Teilfonds sämtliche Teilfonds des Umbrellafonds Eurizon Opportunità darstellen, führt ihre Verschmelzung mit den aufnehmenden Teilfonds am Datum des Inkrafttretens dazu, dass der gesamte Umbrellafonds Eurizon Opportunità am Datum des Inkrafttretens ohne Liquidation aufgelöst.

Anhänge zur Veröffentlichung

Verantwortlich für den Inhalt: EURIZON CAPITAL S.A.
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