Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 536/2023
Kollektivvertrag: KV 536/2023
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 536/2023
- Katasterzahl
- XVII/81/8
- Geltungsbereich
- a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, ausüben; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen
Veröffentlicht auf EVI am 08.11.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.785.252
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 536/2023. Am 22. August 2023 haben der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs in der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für das Kleintransportgewerbe Österreichs abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Fachverband zugehörigen Unternehmungen, welche das Gewerbe der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt, ausüben; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und wurde unter Registerzahl KV 536/2023, Katasterzahl XVII/81/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. November 2023
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft