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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 531/2023

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Kollektivvertrag: KV 531/2023

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juli 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 531/2023
Katasterzahl
IV/31/76
Geltungsbereich
a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig der Fleischer für Vorarlberg angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischbetriebe); c) für alle Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer

Veröffentlicht auf EVI am 08.11.2023

Bundesministerium für  Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.785.252

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 531/2023. Am 1. Juli 2023 haben die Innung der Lebensmittelgewerbe/Die Fleischer für Vorarlberg, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Vorarlberg; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig der Fleischer für Vorarlberg angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischbetriebe); c) für alle Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor und wurde unter Registerzahl KV 531/2023, Katasterzahl IV/31/76, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 3. November 2023

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