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AKRON Immobilien Portfolio Aktiengesellschaft (130635k) | Außerordentliche Hauptversammlung 2023

Außerordentliche Hauptversammlung: 23.11.2023, 10:00 Uhr

Termin:
Donnerstag, den 23. November 2023 um 10:00 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Lugeck 7/1/17
1010 Wien
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Im Falle der Ausübung des Stimmrechts durch einen bevollmächtigten Dritten ist gemäß § 114 AktG die Vorlage einer rechtswirksamen schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Hauptversammlung notwendig. Nach Möglichkeit werden die Aktionäre gebeten, die rechtswirksame Vollmachtsurkunde, nach Unterzeichnung in vertretungsbefugter Anzahl, der Gesellschaft mindestens einen Tag vor Abhaltung der Hauptversammlung vorzulegen.
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft; Lugeck 7/1/17, 1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 25.10.2023

Einladung 

zur 
außerordentlichen Hauptversammlung 
der 
AKRON Immobilien Portfolio AG

FN 130635k, am 23.11.2023, 10:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Lugeck 7/1/17

Tagesordnung:

  1. Beschluss über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft gemäß § 203 Abs. 1 Z 1 AktG
  2. Beschlussfassung über die Bestellung des bisherigen alleinigen Vorstandsmitglieds zum Liquidator der Gesellschaft gemäß § 206 AktG
  3. Beschlussfassung über die Liquidationseröffnungsbilanz

Die für obige Tagesordnung relevanten Unterlagen werden ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aufgelegt. Auf das Recht der Aktionäre, gemäß § 108 Abs 3 und 5 AktG in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und sich diese zu verschaffen, wird hingewiesen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung.

Im Falle der Ausübung des Stimmrechts durch einen bevollmächtigten Dritten ist gemäß § 114 AktG die Vorlage einer rechtswirksamen schriftlichen Vollmachtsurkunde in der Hauptversammlung notwendig. Nach Möglichkeit werden die Aktionäre gebeten, die rechtswirksame Vollmachtsurkunde, nach Unterzeichnung in vertretungsbefugter Anzahl, der Gesellschaft mindestens einen Tag vor Abhaltung der Hauptversammlung vorzulegen.

Wien, 25.10.2023

Der Vorstand