Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Sonntag, den 01. Oktober 2023
- Ende der Geltung
- Montag, den 30. September 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 523/2023
- Katasterzahl
- XIV/61/25
- Geltungsbereich
- a) für die Baustelle ARGE H53 Brenner Basistunnel, 6150 Steinach am Brenner, Wolf 31, Firmen: PORR Bau GmbH, Marti Tunnel AG und Marti GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften.
Veröffentlicht auf EVI am 21.10.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.749.336
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 523/2023. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle ARGE H53 Brenner Basistunnel, 6150 Steinach am Brenner, Wolf 31, Firmen: PORR Bau GmbH, Marti Tunnel AG und Marti GmbH; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten und gilt bis 30. September 2024 und wurde unter Registerzahl KV 523/2023, Katasterzahl XIV/61/25, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 18. Oktober 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8