Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. September 2023
- Ende der Geltung
- Samstag, den 31. August 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 519/2023
- Katasterzahl
- XIV/61/24
- Geltungsbereich
- a) für die Baustelle: ARGE SBT 3.1 Grautschenhof; A-8684 Spital/Semmering, Grautschenhof 7-9, Fa. Marti GmbH, A-8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 15, Marti Tunnelbau AG, CH-3302 Moosseedorf, Seedorffeldstraße 21; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält.
Veröffentlicht auf EVI am 20.10.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.741.374
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 519/2023. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: ARGE SBT 3.1 Grautschenhof; A-8684 Spital/Semmering, Grautschenhof 7-9, Fa. Marti GmbH, A-8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 15, Marti Tunnelbau AG, CH-3302 Moosseedorf, Seedorffeldstraße 21; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. September 2023 in Kraft getreten und gilt bis 31. August 2024 und wurde unter Registerzahl KV 519/2023, Katasterzahl XIV/61/24, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 17. Oktober 2023
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