AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Anlagenrecht – WST1
Edikt
Zustellung von Schriftstücken im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG
Schließung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 16 Abs. 3 UVP-G 2000
(Zl: WST1-UG-30/043-2023)
1. Zum Verfahrensverlauf
Die Windkraft Simonsfeld AG, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, hat die Genehmigung für das Vorhaben „Windpark Sigmundsherberg“ gemäß §§ 5 und 17 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 beantragt.
Der Antrag, die Umweltverträglichkeitserklärung sowie die Projektunterlagen wurden gemäß § 9a UVP-G 2000 iVm §§ 44a ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG mit Edikt am 05. Oktober 2022 kundgemacht und im Zeitraum vom 05. Oktober 2022 bis einschließlich 18. November 2022 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.
Im Zeitraum 06. und 07. September 2023 fand eine mündliche Parteienverhandlung gemäß § 16 UVP-G 2000 iVm mit §§ 40 ff AVG im Gegenstand statt. Die dabei verfasste Verhandlungsschrift wurde gemäß § 14 Abs. 6 AVG ab dem 13. September 2023 für die Dauer von 3 Wochen unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html im Internet zur Einsicht bereitgehalten respektive den beigezogenen Beteiligten hierdurch zugestellt.
Entsprechend des dokumentierten Verhandlungsverlaufes hat Dr. Leopold Sachslehner im eigenen Namen und als ausgewiesener Vertreter des Naturschutzbundes NÖ seine, an die Amtssachverständige für Biologische Vielfalt gerichteten Fachfragen mit Zugeständnis der Behörde am 13. September 2023 zur Beantwortung durch die Amtssachverständige der Behörde schriftlich übermittelt. Diese Eingabe besteht aus dem Übermittlungsmail und fünf Beilagen.
Die hierauf replizierenden schriftlichen Ausführungen der Amtssachverständigen sind mit Schreiben vom 29. September 2023 ergangen.
2. Zustellung von Schriftstücken betreffend die ergänzende Beweisaufnahme
Insoweit teilen wir mit, dass die nachstehend angeführten Schriftstücke gemäß § 44f AVG iVm § 17 Abs. 8 UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse 16, Erdgeschoss, und dem Gemeindeamt der Standortgemeinden Sigmundsherberg, Meiseldorf, Eggenburg, Röschitz, Pernegg und Weitersfeld während der jeweiligen Amtsstunden vom 24. Oktober 2023 bis 19. Dezember 2023 zur Einsicht aufliegen.
Schriftstücke:
-) Eingabe Dr. Leopold Schachslehner vom 13.September 2023 –
- Übermittlungsmail vom 13. September 2023
- Schriftsatz vom 13 .September 2023 - Fragen an die Amtssachverständige für Biologische Vielfalt
- Orthofoto – Naturnaher Wald_Abstand zu Anlagen
- Orthofoto – Kornweihe 2023_Paar_Einstufung L. Sachslehner
- Orthofoto – Laubfrosch_Beobachtungen LS
- Orthofoto – Steppeniltis_Beobachtung bei Kainreith_12.Jun.2022 LS
-) Ausführungen Amtssachverständige für Biologische Vielfalt vom 29. September 2023
Sämtliche der angeführten Schriftstücke gelten mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Auf Verlangen ist Verfahrensparteien eine Ausfertigung des Schriftstückes zuzusenden, sonstigen Beteiligten ist eine solche auszufolgen.
3. Parteiengehör
Zu den unter Punkt 2 bezeichneten Schriftstücken kann gemäß § 45 Abs. 3 AVG von den Parteien des Verfahrens eine schriftliche Stellungnahme bei der UVP-Behörde bis längstens 07. November 2023 eingebracht werden.
4. Schließung des Ermittlungsverfahrens
Aufgrund der vorliegenden Ausführungen der Amtssachverständigen für Biologische Vielfalt vom 29. September 2023 sowie deren insgesamt im Rahmen der verfahrensgegenständlichen Ermittlungen abgegebenen gutachterlichen Ausführungen und Stellungnahmen erweist sich der hinsichtlich dieses Fachbereiches wahre Sachverhalt als hinreichend erhoben. Insoweit ist zulässig in Fortschreibung des Verhandlungsergebnisses die Entscheidungsreife auch in diesem Fachbereich festzustellen und das im Zusammenhang angestellte Ermittlungsverfahren gemäß § 16 Abs. 3 UVP-G 2000 iVm § 39 Abs. 3 AVG für geschlossen zu erklären.
Diese Erklärung bewirkt, dass keine neuen Tatsachen und Beweismittel mehr vorgebracht werden können. § 45 Abs. 3 AVG bleibt unberührt.
Hinweise:
- Dieses Edikt wird auch an der Amtstafel bei den Standortgemeinden Sigmundsherberg, Meiseldorf, Eggenburg, Röschitz, Pernegg und Weitersfeld kundgemacht.
- Die bezeichneten Schriftstücke können unter der Adresse http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.html auch im Internet während der nächsten acht Wochen eingesehen werden.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. iur. Lang