Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Geschäftszahl: 2023-0.595.061
Wien, 9. Oktober 2023
ÖBB-Strecke 11401, 11201; Bahnhof Wien Floridsdorf, km 5,010 – 5,800
Instandhaltungshalle DOSTO Floridsdorf
Antrag der ÖBB Technische Services GmbH auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 31 EisbG 1957 unter Mitverbindung der Betriebsbewilligung gemäß §§ 34 ff EisbG 1957 und auf wasserrechtliche Bewilligung gemäß §§ 127 Abs. 1 lit b iVm 32 Wasserrechtsgesetz 1959
Edikt
Gegenstand des Antrags
Mit Schreiben vom 31.07.2023 hat die ÖBB Technische Services GmbH bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß § 31 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) unter Mitverbindung der eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung gemäß §§ 34 ff EisbG sowie um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 127 Abs. 1 lit b iVm 32 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) angesucht.
Der Bauentwurf und ein Gutachten gemäß § 31a EisbG wurden dem Antrag angefügt.
Beschreibung des Vorhabens
Gemäß den Einreichunterlagen soll für die neue Flotte von Doppelstockzügen der Firma Stadler eine neue Infrastrukturanlage für die Instandhaltung und Wartung der Züge geschaffen werden. Ziel ist es dabei, eine neue Instandhaltungshalle für die neuen vier- fünf- und sechsteiligen Doppelstocktriebzüge (110 m bzw. 160 m Fahrzeuglänge) des Typus „KISS“ inkl. der dafür erforderlichen Gleise, Neben- und Außenanlagen zu errichten.
Die Instandhaltungshalle soll an der Strecke der Wiener Schnellbahn, auf welcher die neuen Züge eingesetzt werden sollen, errichtet werden. Als Standort für die neue Instandhaltungshalle ist das Areal des ehemaligen Frachtenbahnhofes Wien Floridsdorf, Angererstraße 15, 1210 Wien, vorgesehen.
Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass das Bauvorhaben ausschließlich auf Bahngrund durchgeführt werden soll.
Der Baubeginn ist seitens der Bauwerberin für das erste Quartal 2024, die Fertigstellung für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.
Zeit und Ort der Einsichtnahme
In den Antrag und die weiteren Projektunterlagen kann in der Zeit von Mittwoch, 18.10.2023, bis einschließlich Donnerstag, 30.11.2023, bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden:
- Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk
Am Spitz 1, 1210 Wien
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen. - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2 – Oberste Eisenbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, nach vorheriger telefonischer Anmeldung (+43 1 71162 652807).
Die Einreichunterlagen werden zudem auch im Internet unter www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren unter dem Reiter „Instandhaltungshalle DOSTO Floridsdorf“ mittels Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.
Die Parteistellung richtet sich gegenständlich nach § 31e EisbG iVm. § 8 AVG.
Parteien im eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsverfahren sind der Bauwerber bzw. die Bauwerberin, die Eigentümer:innen der betroffenen Liegenschaften, die an diesen dinglich Berechtigten, die Wasserberechtigten und die Bergwerksberechtigten. Betroffene Liegenschaften sind außer den durch den Bau selbst in Anspruch genommenen Liegenschaften auch die, die in den Bauverbotsbereich oder in den Feuerbereich zu liegen kommen, sowie die, die wegen ihrer Lage im Gefährdungsbereich Veränderungen oder Beschränkungen unterworfen werden müssen.
Einbringung von Stellungnahmen bzw. Einwendungen
Die Parteien und sonstigen Beteiligten haben die Möglichkeit, zu dem gegenständlichen Bauprojekt und zu dessen Unterlagen eine allfällige Stellungnahme abzugeben bzw. Einwendungen dagegen zu erheben. Allfällige Stellungnahmen bzw. Einwendungen sind bis spätestens 30.11.2023 schriftlich beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Oberste Eisenbahnbehörde, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, einzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Einwendungen per E-Mail (e2@bmk.gv.at) zu übermitteln. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Parteistellung verloren geht, wenn Sie nicht innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b Abs. 1 AVG).
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Ort, Zeit und Ablauf der öffentlichen mündlichen Verhandlung
Zu diesem Vorhaben wird gemäß §§ 44d iVm. 44a Abs. 3 AVG eine öffentliche, mündliche Verhandlung für
Mittwoch, 06.12.2023, Beginn 9:00 Uhr
im Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien, Seminarraum Kaiserwasser, anberaumt.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung ist der Antrag der ÖBB Technische Services GmbH auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung gemäß § 31 EisbG 1957 unter Mitverbindung der Betriebsbewilligung gemäß §§ 34 ff EisbG 1957 und auf wasserrechtliche Bewilligung gemäß §§ 127 Abs. 1 lit b iVm § 32 Wasserrechtsgesetz 1959.
Die Gliederung der mündlichen Verhandlung wird zu deren Beginn vom Verhandlungsleiter bekanntgegeben.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung keine wirksamen Verfahrenshandlungen setzen können. Die Parteien bzw. Beteiligten können persönlich zu der mündlichen Verhandlung erscheinen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen.
Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.
Allgemeines zur Kundmachung
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil der „Kronen Zeitung“ und des „Kurier“, auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (https://www.evi.gv.at), durch Anschlag an der Amtstafel des Magistratischen Bezirksamtes für den 21. Bezirk sowie auf der Website der Behörde (www.bmk.gv.at/eisenbahn-verfahren) kundgemacht wird.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Rechtsgrundlagen
§§ 44a - 44e des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
§ 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz)
Für die Bundesministerin:
Mag. Dr. Erich Neumeister, LL.M.