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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juli 2023
Ende der Geltung
Sonntag, den 31. Dezember 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 510/2023
Katasterzahl
XXII/96/58
Geltungsbereich
Für alle Arbeitnehmenden und Lehrlinge des Fonds Soziales Wien (FSW) auch wenn sie in folgenden Gesellschaften eingesetzt sind: FSW – Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH, „wieder wohnen“ – Betreute Unterkünfte für wohnungslose Menschen gemeinnützige GmbH (im Folgenden ab 1. Jänner 2018 lautend auf Obdach Wien gemeinnützige GmbH, Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige GmbH, AWZ Soziales Wien GmbH und FSW LGM GmbH sowie für alle weiteren zukünftigen Gesellschaften, welche sich im Eigentum oder unter Führung des FSW befinden, soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird. Dieser Kollektivvertrag gilt für die bei den genannten Gesellschaften direkt angestellten Arbeitnehmenden. Dieser Zusatz-Kollektivvertrag gilt nicht für abgeordnete oder zugewiesene Mitarbeitende der Stadt Wien, Zivildienstleistende, Praktikumskräfte/Personen im Volontariat, Werkvertragsnehmende und Personen im freien Dienstverhältnis.

Veröffentlicht auf EVI am 10.10.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.716.528

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 510/2023. Am 18. August 2023 haben der Fonds Soziales Wien und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Zusatz-Kollektivvertrag (19. Novelle zum Kollektivvertrag vom 22. Juni 2007, KV 264/2007, idgF) für die ArbeitnehmerInnen des „Fonds Soziales Wien“ (FSW) abgeschlossen, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2023 befristet ist. Dieser Zusatz-Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmenden und Lehrlinge des Fonds Soziales Wien (FSW) auch wenn sie in folgenden Gesellschaften eingesetzt sind: FSW – Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH, „wieder wohnen“ – Betreute Unterkünfte für wohnungslose Menschen gemeinnützige GmbH (im Folgenden ab 1. Jänner 2018 lautend auf Obdach Wien gemeinnützige GmbH, Schuldnerberatung Wien – gemeinnützige GmbH, AWZ Soziales Wien GmbH und FSW LGM GmbH sowie für alle weiteren zukünftigen Gesellschaften, welche sich im Eigentum oder unter Führung des FSW befinden, soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird. Dieser Kollektivvertrag gilt für die bei den genannten Gesellschaften direkt angestellten Arbeitnehmenden. Dieser Zusatz-Kollektivvertrag gilt nicht für abgeordnete oder zugewiesene Mitarbeitende der Stadt Wien, Zivildienstleistende, Praktikumskräfte/Personen im Volontariat, Werkvertragsnehmende und Personen im freien Dienstverhältnis. Der Zusatz-Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Teuerungsprämie und wurde unter Registerzahl KV 510/2023, Katasterzahl XXII/96/58, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 6. Oktober 2023

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8