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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juli 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 498/2023
Katasterzahl
IV/31/70
Geltungsbereich
a) für das Bundesland Niederösterreich; b) für alle Betriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Fleischer für Niederösterreich angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischhauerbetriebe); c) für Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 09.10.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.711.642

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 498/2023.  Am 30. August 2023 haben die Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Fleischer für Niederösterreich, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Niederösterreich; b) für alle Betriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Fleischer für Niederösterreich angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischhauerbetriebe); c) für Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 498/2023, Katasterzahl IV/31/70, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Oktober 2023

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