Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Geschäftszahl: 2023-0.727.046
Wien, 10. Oktober 2023
Koralmbahn Graz Klagenfurt; UVP-Abschnitt Aich - Althofen/Drau
Einreichabschnitt Mittlern - Althofen/Drau; km 92,970 km 111,979
Bestandsstrecke Bleiburg - Innichen; km 90,670 km 111,200
Änderungsprojekt 2021
Edikt
Zustellung eines Schriftstücks im Großverfahren
Mit Edikt vom 11.7.2023, GZ. 2023-0.509.609, wurde das im Betreff genannte „Änderungsprojekt 2021“ betreffend den Einreichabschnitt Mittlern – Althofen/Drau der Koralmbahn gemäß den §§ 44a und 44b AVG 1991 im Großverfahren kundgemacht und der diesem Vorhaben zugrunde liegende Antrag samt Antragsunterlagen sowie weitere Unterlagen unter gleichzeitiger Einräumung einer Stellungnahme- bzw. Einwendungsfrist zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Wir teilen mit, dass die in dieser Angelegenheit ergangene abschließende Entscheidung (eisenbahnrechtliche Baugenehmigung) vom heutigen Tag, GZ. 2023-0.727.046, im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1031 Wien, Zimmer Nr. 7 E 27, ab Donnerstag, den 19. Oktober 2023, bis einschließlich Donnerstag, den 14. Dezember 2023, mindestens aber acht Wochen nach Abschluss der Verlautbarung dieses Edikts, während der Amtsstunden für jedermann zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Es wird um telefonische Anmeldung unter +43 (1) 71162 DW 652807 oder 652215 gebeten. Das Schriftstück kann auch im Internet auf der Webseite des BMK unter folgendem Pfad eingesehen werden:
Themen>Verkehrswege>Eisenbahn>Verfahren/Graz-Klagenfurt, Koralmbahn>Aich – Althofen/Drau>Einreichabschnitt Mittlern – Althofen/Drau> Änderungsprojekt 2021.
Außerdem besteht diese Möglichkeit der Einsichtnahme bei den Gemeindeämtern der Stadtgemeinde Völkermarkt, der Marktgemeinden Eberndorf und Grafenstein sowie der Gemeinden St. Kanzian am Klopeiner See und Feistritz ob Bleiburg. Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.
Wir weisen darauf hin, dass dieses Edikt durch Verlautbarung im redaktionellen Teil der Kärnten-Ausgabe der „Kronen Zeitung“ und der „Kleinen Zeitung“, auf der „Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI)“, durch Anschlag an der Amtstafel der Standortgemeinden sowie im Internet (www.bmk.gv.at) kundgemacht wird.
Wir weisen weiters darauf hin, dass das Schriftstück mit Ablauf von zwei Wochen nach Abschluss der Verlautbarung dieses Edikts als zugestellt gilt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.
Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen unverzüglich zugesendet.
Als sonst Beteiligtem wird Ihnen eine Ausfertigung des Schriftstückes auf Verlangen bei uns ausgefolgt.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Für die Bundesministerin:
Mag. Erich Simetzberger