Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. April 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 512/2023
- Katasterzahl
- II/11/8
- Geltungsbereich
- Für die Arbeitnehmer:innen (einschließlich der Lehrlinge) der österreichischen Zweigniederlassungen der Grenzkraftwerke GmbH.
Veröffentlicht auf EVI am 16.10.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.725.972
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 512/2023. Im April 2023 haben Österreichs Energie, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Kollektivvertrag-Grenzkraftwerke GmbH) für die Arbeitnehmer:innen (einschließlich der Lehrlinge) der österreichischen Zweigniederlassungen der Grenzkraftwerke GmbH abgeschlossen, der am 1. April 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält die Vereinbarung, dass im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages die Tarifverträge der VERBUND-Gesellschaften (das sind Innkraftwerke GmbH, Grenzkraftwerke GmbH, Innwerk AG) zur Anwendung kommen. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 512/2023, Katasterzahl II/11/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 11. Oktober 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8