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ODDO BHF Asset Management Lux | Fonds ODDO BHF Polaris Flexible 30.09.2023

Prospekte u. Anlegerinformation: Fonds ODDO BHF Polaris Flexible

Betroffene Wertpapiere
LU0319572730 ODDO BHF Polaris Flexible (DRW-EUR)
LU1807158784 ODDO BHF Polaris Flexible (DNW-EUR)
LU1874837278 ODDO BHF Polaris Flexible (CN-EUR)
LU1874836890 ODDO BHF Polaris Flexible (CR-EUR)
LU2120130302 ODDO BHF Polaris Flexible (CPW-EUR)
LU2192036163 ODDO BHF Polaris Flexible (CI-EUR)
Änderungen mit Wirkung zum
Mittwoch, den 01. November 2023
Veröffentlicht auf EVI am 30.09.2023

ODDO BHF Asset Management Lux

ODDO BHF Polaris Flexible (DRW-EUR)  ISIN LU0319572730 
ODDO BHF Polaris Flexible (DNW-EUR)  ISIN LU1807158784 
ODDO BHF Polaris Flexible (CN-EUR) ISIN LU1874837278 
ODDO BHF Polaris Flexible (CR-EUR) ISIN LU1874836890 
ODDO BHF Polaris Flexible (CPW-EUR) ISIN LU2120130302 
ODDO BHF Polaris Flexible (CI-EUR) ISIN LU2192036163

 Für den Fonds ODDO BHF Polaris Flexible treten mit Wirkung vom 1. November 2023 die folgenden Änderungen in Kraft: 

I. Vergleichsmaßstab 

Aufgrund veränderter Marktbedingungen wird der gegenwärtige Vergleichsmaßstab des Fonds (50 % am STOXX Europe 50 (NR) EUR, zu 10 % am MSCI US (NR) EUR, zu 20 % am JPM EMU Bond 1-10 yrs, und zu 20 % am JPM Euro Cash 1 M) angepasst und lautet zukünftig wie folgt: 

,,35 % am MSCI Europe (NTR) EUR , zu 20 % am MSCI USA (NTR) EUR, zu 5% am MSCI Emerging Markets Daily (NTR) EUR, zu 20 % am JPM Euro Cash 1 M und zu 20% am Bloomberg Euro Aggregate 1-10yrs TR Index Value unhedged‘‘. 

II. Anlagepolitik 

Im Abschnitt Anlagepolitik wird ein erklärender Absatz in Bezug auf die Derivategeschäfte, welche für den Fonds getätigt werden können, aufgenommen: 

,,Für den Fonds können Derivategeschäfte insbesondere in Form von Optionen, Finanzterminkontrakten oder Swaps sowie Kombinationen hieraus erfolgen. Derivate können zur effizienten Verwaltung des Fondsvermögens sowie zum Laufzeiten- und Risikomanagement (z.B. Währungsabsicherung) eingesetzt werden.‘‘ 

III. Verwaltungsreglement 

§ 14 (Kosten) im Allgemeinen Teil des Verwaltungsreglement wird angepasst und § 26 (Kosten) im Besonderen Teil des Verwaltungsreglements gestrichen. Es wird eine Administrationsgebühr eingeführt, unter welcher diverse Kostenpositionen, wie z.B. die Verwahrstellenvergütung oder die Kosten für die Fondsadministration, zusammengefasst sind. Aufgrund dieser Änderung wird § 14 Abs. 2, welcher weitere Kosten, die dem Fonds in Rechnung gestellt werden können, enthält, geändert. Die von der Einführung der Administrationsgebühr erfassten Kostenpositionen werden in Absatz 2 gestrichen. Im nachfolgenden haben wir Ihnen den alten § 14 (Kosten) sowie den neuen § 14 (Kosten) gegenübergestellt. Die geänderten Passagen sind in der Tabelle (§ 14 (Kosten) neu) kursiv dargestellt; Passagen, welche gänzlich gestrichen wurden sind in der Tabelle (§14 (Kosten) alt) dargestellt.

§ 14 (Kosten) alt§ 14 (Kosten) neu

1. Der Verwaltungsgesellschaft steht für die Verwaltung des Fonds und der Verwahrstelle für die ihr nach Gesetz und Verwaltungsreglement zugewiesene Tätigkeit eine Vergütung zu. Darüber hinaus erhält die, Verwahrstelle eine Bearbeitungsgebühr für jede Transaktion, die sie im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft durchführt. Diese Entgelte sind in dem Abschnitt “Besonderer Teil” geregelt (§ 26). 

Darüber hinaus erhält die Verwahrstelle eine Bearbeitungsgebühr für jede Transaktion, die sie im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft durchführt. Diese Entgelte sind in dem Abschnitt “Besonderer Teil” geregelt (§ 26). 

1.a) Der Verwaltungsgesellschaft steht für die Verwaltung des Fonds eine Vergütung zu. Die Vergütung wird auf Basis des täglich ermittelten Nettoinventarwertes des Fonds berechnet. Die Verwaltungsgesellschaft kann darüber hinaus für einzelne Anteilklassen eine erfolgsabhängige Vergütung erheben. Detaillierte Angaben zur Vergütung für die Verwaltung des Fonds werden im Verkaufsprospekt bei der Anteilklassenübersicht aufgeführt. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer Vergütung abzusehen. 

 

b) Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft eine Administrationsgebühr in Höhe von 0,1 Prozent p.a. auf Basis des täglich ermittelten Nettoinventarwertes des Fonds. Die Administrationsgebühr umfasst die Kosten, die der Verwahrstelle, der Zentralverwaltungsstelle einschließlich der Fondsadministration, der Luxemburger Zahl-, Register- und Transferstelle entstehen, die Kosten für die Erstellung, Produktion und den Versand der Basisinformationsblätter, des Verkaufsprospekts, der Berichte für die Anleger sowie von Verwaltungsausgaben wie z.B. Versicherungsschutz sowie ggf. anfallende Mehrwertsteuer bzw. Versicherungssteuer. 

2. Die Verwaltungsgesellschaft kann dem Fonds außerdem folgende Kosten belasten: 

2. Außerdem können dem Fonds folgende Kosten belastet werden:

a) Die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Kosten mit Ausnahme von Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen bei Anteilen von Zielfonds, die von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder von einer anderen Gesellschaft, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden; 

a) Die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten, der Verwahrung und der Veräußerung von Vermögensgegenständen anfallenden Kosten und Gebühren sowie sonstigen Zahlungen an Dritte (z.B. Broker, Abwicklungs- und Clearingstellen, Korrespondenzbanken) mit Ausnahme von Ausgabeaufschlägen und Rücknahmeabschlägen bei Anteilen von Zielfonds, die von der Verwaltungsgesellschaft selbst oder von einer anderen Gesellschaft, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, verwaltet werden sowie bankübliche Kontoführungsentgelte einschließlich Verwahrentgelte und Zinsen für kurzfristige Überziehungen sowie Kosten für das Collateral-Management und gesetzlich vorgegebene Transaktionsmeldungen; 

b) bankübliche Spesen für Transaktionen in Wertpapieren, Geldmarktpapieren und sonstigen Vermögenswerten und Rechten des Fonds und für deren Verwahrung; 

 

c) Kosten der Vorbereitung, der amtlichen Prüfung, der Hinterlegung und Veröffentlichung des Verwaltungsreglements einschließlich eventueller Änderungsverfahren und anderer mit dem Fonds im Zusammenhang stehenden Verträge und Regelungen sowie der Abwicklung und Kosten von Zulassungsverfahren bei den zuständigen Stellen; 

b) Kosten der Vorbereitung der amtlichen Prüfung, der Hinterlegung und Veröffentlichung des Verwaltungsreglements einschließlich eventueller Änderungsverfahren und anderer mit dem Fonds im Zusammenhang stehenden Verträge und Regelungen sowie der Abwicklung und Kosten von Zulassungsverfahren bei den zuständigen Stellen; 

d) Kosten für die Vorbereitung, den Druck und Versand des Verkaufsprospekts, sowie der Jahres- und Halbjahresberichte, Factsheets, Basisinformationsblätter und anderer Mitteilungen an die Anteilinhaber in den zutreffenden Sprachen, Kosten der Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie aller anderen Bekanntmachungen; 

e) Kosten von Interessensverbänden; 

 

g) Honorare des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters;

f) Honorare des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters;

h) etwaige Kosten von Kurssicherungsgeschäften sowie für Wertpapierleihe- und Wertpapierpensionsgeschäften;

g) Etwaige Kosten von Kurssicherungsgeschäften sowie für Wertpapierleihe- und Wertpapierpensionsgeschäften;

i) Ein angemessener Teil an den Kosten für die Werbung und an solchen, welche direkt in Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen;

h) Ein angemessener Teil an den Kosten für die Werbung und an solchen, welche direkt in Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen;

j) Kosten für Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln;

i) Kosten für Rechtsberatung, die der Verwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle entstehen, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber handeln;

k) Evtl. entstehende Steuern, die auf das Fondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen zu Lasten des Fonds erhoben werden; hierunter fällt insbesondere die taxe d’abonnement;

j) Evtl. entstehende Steuern, die auf das Fondsvermögen, dessen Einkommen und die Auslagen (einschließlich ggf. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer) zu Lasten des Fonds erhoben werden; hierunter fällt insbesondere die taxe d’abonnement;

l) Kosten etwaiger Börsennotierung(en) und die Gebühren der Aufsichtsbehörden und/oder Kosten für die Registrierung der Anteile zum öffentlichen Vertrieb in verschiedenen Ländern, diejenigen der Repräsentanten, steuerlicher Vertreter und der Zahlstellen in den Ländern, in denen die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind;

k) Kosten etwaiger Börsennotierung(en);
 

l) Gebühren der Aufsichtsbehörden und/oder Kosten für die Registrierung der Anteile zum öffentlichen Vertrieb in verschiedenen Ländern, diejenigen der Repräsentanten, steuerlicher Vertreter und der Zahlstellen in den Ländern, in denen die Anteile zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind sowie die Kosten der Ermittlung der jeweils benötigten Steuerkennzahlen in den jeweiligen Ländern und Übersetzungen von Pflichtpublikationen und Bekanntmachungen;

m) Kosten für das Raten des Fonds durch international anerkannte Ratingagenturen;

m) Kosten für das Raten des Fonds durch anerkannte Ratingagenturen oder für die Zertifizierung des Fonds durch anerkannte Dritte (z.B. mit Nachhaltigkeitslabeln);

n) Kosten der Auflösung des Fonds;n) Kosten der Auflösung des Fonds;

o) Kosten für Dritte wegen der Ausübung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen für Vermögensgegenstände des Fonds;

o) Kosten für Dritte wegen der Ausübung von Stimm-rechten auf Hauptversammlungen für Vermögensgegenstände des Fonds;

p) Kosten der Verwaltungsgesellschaft in Höhe von bis zu EUR 3.000 für die Ermittlung von Steuerkennzahlen; 
 

p) Kosten sowie jegliche Entgelte, die mit dem Erwerb und/oder der Verwendung bzw. Nennung eines Vergleichsmaßstabes oder Finanzindizes anfallen können;

q) Kosten, die in Zusammenhang mit der technischen Einrichtung der Maßnahmen zur Messung und Analyse der Performance und des Risikos des Fonds entstehen;

q) Kosten, die in Zusammenhang mit der technischen Einrichtung der Maßnahmen zur Messung und Analyse der Performance und des Marktrisikos sowie der Liquiditätsmessung des Fonds entstehen;

r) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,1 Prozent des Durchschnittswertes des Fondsvermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Inventarwertes.

r) Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen (z.B. Research oder ESG-Daten) durch Dritte in Bezug auf ein oder mehrere Finanzinstrumente oder sonstige Vermögenswerte oder in Bezug auf die Emittenten oder potenziellen Emittenten von Finanzinstrumenten oder in engem Zusammenhang mit einer bestimmten Branche oder einen bestimmten Markt bis zu einer Höhe von jährlich 0,1 Prozent des Durchschnittswertes des Fondsvermögens auf der Basis des bewertungstäglich ermittelten Nettoinventarwertes.

Die als Entgelte und Kosten gezahlten Beträge werden in den Jahresberichten aufgeführt. Alle Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Fondsvermögen angerechnet.
Die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögenswerten verbundenen Kosten und Bearbeitungsgebühren werden in den Einstandspreis eingerechnet bzw. beim Verkaufserlös abgezogen.

Die als Entgelte und Kosten gezahlten Beträge werden in den Jahresberichten aufgeführt. Alle Kosten werden zunächst dem laufenden Einkommen, dann den Kapitalgewinnen und zuletzt dem Fondsvermögen angerechnet.
Die mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Vermögenswerten verbundenen Kosten und Bearbeitungsgebühren werden in den Einstandspreis eingerechnet bzw. beim Verkaufserlös abgezogen.

IV. SFDR-Anhang 

Der SFDR-Anhang wird an das aktuelle Muster-Template der EU angepasst. Zudem wurde der Abschnitt zur Vermögensallokation überarbeitet, um diesen in einen verständlicheren Bezug zu dem dazugehörigen Diagramm zu setzen sowie dieses detaillierter zu beschreiben. Die Mindestverpflichtung für Investitionen, welche auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet ist, beträgt nunmehr 80 % und die für andere Investitionen maximal 20 % des Nettoinventarwertes. Die Mindestverpflichtungen für nachhaltige Investitionen und taxonomiekonforme Investitionen haben sich nicht geändert. 

Darüber hinaus wird der Satz ,,Mindestens 90 % der Emittenten der Fondsanlagen werden hinsichtlich ihrer ESG-Bilanz bewertet (davon ausgenommen sind Zielfondsinvestments, Zertifikate auf Edelmetalle und Geldmarktinstrumente).‘‘ geändert und lautet künftig wie folgt: 

,,Mindestens 90 % der Emittenten im Portfolio verfügen unter Berücksichtigung der Gewichtung der einzelnen Wertpapiere über ein ESG-Rating. Zielfonds mit einem ESG-Rating auf Fondsebene werden ebenfalls berücksichtigt.‘‘. 

V. Des Weiteren werden redaktionelle Anpassungen im Verkaufsprospekt vorgenommen. 

Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Anzeige kostenlos bei jeder Zahlstelle zurückgeben. 

Der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungsreglement steht nach Fertigstellung bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und den Informationsstellen kostenlos zur Verfügung. 

Munsbach, 29.09.2023 

Die Verwaltungsgesellschaft 
ODDO BHF Asset Management Lux

Verantwortlich für den Inhalt: ODDO BHF Asset Management Lux
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