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Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g) | Änderungen der Rahmenspielbedingungen Elektronische Lotterien

Glücksspiel: Änderungen der Rahmenspielbedingungen Elektronische Lotterien

Geschäftszahl
2023-0.540.890
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 und 7 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 in der Fassung BGBl. I Nr. 3/2023
Wirksam ab
Dienstag, den 26. September 2023
Veröffentlicht auf EVI am 25.09.2023

Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. 

(54472g)

Änderungen der Rahmenspielbedingungen Elektronische Lotterien

Bekanntmachung

Mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27.07.2023, GZ. 2023-0.540.890, wurden gemäß § 16 Abs. 1 und 7 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 in der Fassung BGBl. I Nr. 3/2023, die geänderten Rahmenspielbedingungen der Elektronischen Lotterien auf www.win2day.at in den nachfolgenden Punkten wie folgt bewilligt und treten mit 26.09.2023 in Kraft.

Alte Fassung:

„3.7 Nach erfolgter Dotierung können Einsätze zur Spielteilnahme vom elektronischen Spielguthaben geleistet werden. Der Spielteilnehmer kann das elektronische Spielguthaben pro Woche mit maximal EUR 800,- dotieren.“

Neu:

„3.7 Nach erfolgter Dotierung können Einsätze zur Spielteilnahme vom elektronischen Spielguthaben geleistet werden. Spielteilnehmer, die sich auf www.win2day.at registrieren, können das elektronische Spielguthaben pro Woche wie folgt dotieren:

3.7.1 Spielteilnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr mit maximal EUR 250,-.

3.7.2 Spielteilnehmer ab dem vollendeten 26. Lebensjahr grundsätzlich mit maximal EUR 400,-.

3.7.3 Die Gesellschaft kann auf Wunsch des Spielteilnehmers nach gesonderter Prüfung das Limit nach Punkt 3.7.2 individuell erhöhen.

3.7.4 Ein vor Inkrafttreten der Neufassung des Punktes 3.7 gesetztes Limit bleibt ohne Anwendung der Punkte 3.7.1 bzw. 3.7.2 gültig, kann jedoch für Spielteilnehmer ab dem vollendeten 26. Lebensjahr bei einer über dem geltenden Standardlimit (EUR 400,-) gewünschten Erhöhung nur nach Vornahme einer gesonderten Prüfung seitens der Gesellschaft erhöht werden. Eine Erhöhung des Limits für Spielteilnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr kann maximal bis zu der in Punkt 3.7.1 festgelegten Grenze (EUR 250,-) erfolgen.