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Details: Sparkasse Oberösterreich Bank AG

Sparkasse Oberösterreich Bank AG (78633m) | Außerordentliche Hauptversammlung 2023

Außerordentliche Hauptversammlung: 24. Oktober 2023, 17:00 Uhr

Termin:
Dienstag, den 24. Oktober 2023 um 17:00 Uhr
Ort:
Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Promenade 11–13
4020 Linz
Tagungsraum #glaubandich (Linzerie, Landstraße 12, 3. Stock)
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Im Aktienbuch eingetragene Aktionäre sind teilnahmeberechtigt, wenn die schriftliche Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung zugeht. Die Inhaber der Partizipationsscheine sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie der Gesellschaft als Nachweis für ihren Besitz der Partizipationsscheine eine Depotbestätigung im Sinne des § 10a AktG spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zukommen lassen oder wenn sie gegen Ausgabe eines Teilnahmescheines den bzw. die Partizipationsschein(e) bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstitutes so hinterlegen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens 7 Werktage frei bleiben. Die diesbezügliche Hinterlegungsbestätigung muss der Gesellschaft ebenfalls spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung zugehen.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die zu Beginn der Hauptversammlung abzugeben ist und nach Ausübung des Stimmrechtes von der Gesellschaft zurückbehalten wird.
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Sitz der Gesellschaft, Promenade 11-13, 4020 Linz
Veröffentlicht auf EVI am 28.09.2023

EINLADUNG

zur außerordentlichen Hauptversammlung 2023 der Sparkasse Oberösterreich Bank AG

Datum: Dienstag, 24. Oktober 2023, 17:00 Uhr
Ort: Sparkasse Oberösterreich Bank AG, Promenade 11–13, 4020 Linz
Tagungsraum #glaubandich (Linzerie, Landstraße 12, 3. Stock)

Tagesordnung:

  1. Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates und Wahl des zusätzlichen Mitglieds

Im Aktienbuch eingetragene Aktionäre sind teilnahmeberechtigt, wenn die schriftliche Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung zugeht.

Die Inhaber der Partizipationsscheine sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie der Gesellschaft als Nachweis für ihren Besitz der Partizipationsscheine eine Depotbestätigung im Sinne des § 10a AktG spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zukommen lassen oder wenn sie gegen Ausgabe eines Teilnahmescheines den bzw. die Partizipationsschein(e) bei der Gesellschaft oder bei einem Notar oder bei der Hauptniederlassung eines inländischen Kreditinstitutes so hinterlegen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung mindestens 7 Werktage frei bleiben. Die diesbezügliche Hinterlegungsbestätigung muss der Gesellschaft ebenfalls spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung zugehen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Zur Vertretung bedarf es jeweils einer schriftlichen Vollmacht, die zu Beginn der Hauptversammlung abzugeben ist und nach Ausübung des Stimmrechtes von der Gesellschaft zurückbehalten wird.

Sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung im Sinne des § 108 Abs. 3 AktG liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft, an ihrem Sitz, 4020 Linz, Promenade 11–13, zur Einsicht auf.

Die genannten Unterlagen können ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung unter folgender Adresse angefordert werden:

Sparkasse Oberösterreich Bank AG
Promenade 11–13, 4020 Linz

Linz, September 2023

SPARKASSE OBERÖSTERREICH BANK AG
Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: Sparkasse Oberösterreich Bank AG (78633m)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blr-8xg