STRABAG SE (88983h) | Bezugsangebot 11.09.2023

Veröffentlichungen durch AG: Bezugsangebot

ISIN
AT000000STR1
Bezugsfrist
12.09.2023 - 29.09.2023, 17:00
Veröffentlicht auf EVI am 11.09.2023

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG IST

STRABAG SE

ISIN AT000000STR1

Aufforderung der ausschüttungsberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre zur Wahl der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Form von neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen (Bezugsangebot)

Hauptversammlungsbeschlüsse und Firmenbucheintragungen

In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE (auch die „Gesellschaft“) wurde unter anderem Folgendes beschlossen:

  • Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 175 ff Aktiengesetz) um EUR 903.379.995,70 herabgesetzt und zwar zum Zweck der Rückzahlung des Herabsetzungsbetrags an die Aktionärinnen und Aktionäre. Die aus der Kapitalherabsetzung entstehenden Ausschüttungsansprüche werden in bar oder nach Wahl jeder Aktionärin bzw. jedes Aktionärs in neuen Aktien der Gesellschaft geleistet, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ausgegeben werden.
  • Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 24.955.248,00 durch Ausgabe von bis zu 24.955.248 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) gegen Sacheinlagen aufzubringen durch Verzicht auf Ausschüttungsansprüche aus der Kapitalherabsetzung erhöht.

Mit Wirkung zum 7.9.2023 ist die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der Rückzahlung an die Aktionärinnen und Aktionäre sowie mit Wirkung zum 8.9.2023 ist der Beschluss über die ordentliche Kapital­erhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch eingetragen worden. Den ausschüttungsberechtigten Aktionärinnen und Aktionären der STRABAG SE (die „Aktionärinnen und Aktionäre“) steht somit – nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist gemäß § 178 Abs 2 AktG sowie unter den weiter unten genannten Bedingungen – ein Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1; die „Aktien“) zu (der „Ausschüttungsanspruch“).

Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann nun innerhalb der Bezugsfrist (wie unten definiert) in Bezug auf die ausschüttungsberechtigten Aktien wählen, ob der Ausschüttungsanspruch in Form von neuen Aktien der STRABAG SE (die „Neuen Aktien“) geleistet werden soll (das „Wahlrecht“ bzw. das „Bezugsangebot“). Das Bezugsangebot besteht aus einem öffentlichen Angebot in Österreich. In Bezug auf ausschüttungsberechtigte Aktien, für die innerhalb der Bezugsfrist keine Wahl der Ausschüttung in Form von Neuen Aktien gewählt wurde, wird – bei Erfüllung der Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und vorbehaltlich sanktionsrechtlicher Beschränkungen – der Aus­schüt­tungs­anspruch in bar geleistet (siehe dazu Punkt „Bar-Auszahlung des Ausschüttungs­anspruchs“ weiter unten).

Der Bezugspreis, zu welchem die Aktionärinnen und Aktionäre ihr Bezugsrecht (Wahlrecht) ausüben können, wurde mit EUR 36,20 je Neuer Aktie festgelegt, wobei für je 4 bestehende Aktien eine Neue Aktie bezogen werden kann (Bezugsverhältnis 4 : 1) („Bezugsverhältnis“). Die für den Bezug je einer Neuen Aktie aufzubringende Sacheinlage umfasst folglich 4 Ausschüttungsansprüche im Nominalbetrag von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie.

Zur Ausübung des Bezugsrechts haben die Aktionärinnen und Aktionäre die Ausschüttungsansprüche in Bezug auf die Aktien, für die eine Ausschüttung in Form von Neuen Aktien gewählt wird, an die Erste Group Bank AG, FN 33209m, als von der STRABAG SE bestellte Abwicklungsstelle („Abwicklungsstelle“), zu übertragen. Die Abwicklungsstelle wird in ihrer Funktion als Treuhänderin für die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft, die das Bezugsangebot angenommen haben, im eigenen Namen, aber für Rechnung der Aktionärinnen und Aktionäre die Sacheinlage durch Verzicht auf jene Ausschüttungsansprüche aufbringen, die von den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft durch Annahme des Bezugsangebots (Ausübung des Wahlrechts) auf die Abwicklungsstelle übertragen wurden.

Mit Ausübung des Bezugsrechts (Wahlrechts) überträgt die betreffende Aktionärin bzw. der betreffende Aktionär den Ausschüttungsanspruch in Bezug auf jene Aktien, für die eine Ausschüttung in Form von Neuen Aktien gewählt wird, unwiderruflich an die Erste Group Bank AG als Abwicklungsstelle, welche sich gegenüber der STRABAG SE in einem Abwicklungsstellenvertrag verpflichtet hat – nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist und vorbehaltlich des Eintritts bestimmter Bedingungen – einen Vertrag über die Aufbringung der Sacheinlage mit STRABAG SE abzuschließen und durch Verzicht auf diese Ausschüttungsansprüche die Sacheinlage zur Ausgabe der Neuen Aktien aufzubringen und die Neuen Aktien gemäß dem Bezugsverhältnis zu zeichnen.

Die Kapitalerhöhung erfolgt in der Weise, dass die Erste Group Bank AG als Abwicklungsstelle verpflichtet ist (mittelbares Bezugsrecht gemäß § 153 Abs 6 AktG), nach Zeichnung der Neuen Aktien und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch die so bezogenen Neuen Aktien den Aktionärinnen und Aktionären gemäß dem Bezugsverhältnis auf deren Wertpapierdepots für jene Aktien zu übertragen, für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) ausgeübt wurde.

Die Neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der Neuen Aktien noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die Neuen Aktien werden daher volle Dividendenberechtigung ab dem 1.1.2023 gewähren. 

Die Neuen Aktien werden bis zum endgültigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, das MKAO „Rasperia Trading Limited“ beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg 20/23k) gegen die zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung eingebracht hat, eine separate ISIN tragen, nämlich AT0000A36HJ5 „STRABAG SE – Kapitalerhöhung 2024“. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Amtlichen Handel (Segment „Standard Market Auction“) an der Wiener Börse wird beantragt werden.

Die Zuteilung der Neuen Aktien gemäß dem Bezugsverhältnis (4 : 1) an die Wertpapierdepots der Aktionärinnen und Aktionäre für jene Aktien, für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) ausgeübt wurde, erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch (die nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist sowie unter den im Folgenden genannten Bedingungen gegen Ende des ersten Quartals 2024 erwartet wird).

Bedingungen des Ausschüttungsanspruchs aus der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführung der Kapitalerhöhung 

Für den Ausschüttungsanspruch aus der Kapitalherabsetzung gelten folgende Bedingungen:

  • Die aufschiebende Bedingung des Eintritts der gesetzlichen Auszahlungsvoraussetzungen gemäß § 178 Abs 2 AktG.
  • Die aufschiebende Bedingung, dass Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft in Bezug auf ausschüttungsberechtigte Aktien, die zusammen einen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens rund 57,78% erreichen, die Leistung der Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in Neuen Aktien der Gesellschaft gewählt haben und die Sacheinlage für die Sachkapitalerhöhung innerhalb der festgesetzten Durchführungsfrist aufgebracht wird. 
    Die Kernaktionäre der Gesellschaft, die rund 57,78% des Grundkapitals halten, haben sich bereits verpflichtet, das Bezugsangebot anzunehmen (das Wahlrecht auszuüben) (siehe Punkt „Verpflichtungserklärungen der Kernaktionäre“ unten).
  • Die auflösende Bedingung, wenn die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen nicht bis spätestens 31.3.2024 gemäß § 156 AktG in das Firmenbuch eingetragen ist.

Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage steht unter folgenden Bedingungen:

  • Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen ist bis zum 22.3.2024, das sind sechs Monate und zwei Wochen ab Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Firmenbuch, durchzuführen.
  • Die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlagen muss bis spätestens Sonntag, 31.3.2024 gemäß § 156 AktG in das Firmenbuch eingetragen sein.

Annahme des Bezugsangebots

Die Aktionärinnen und Aktionäre der STRABAG SE haben die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht auf Neue Aktien (Wahlrecht) in der Zeit von 

12.9.2023 bis 29.9.2023 (17:00 Uhr MESZ) (jeweils einschließlich) 
(die „Bezugsfrist“

auszuüben.

Es werden keine gesonderten Bezugsrechte (keine eigene ISIN) auf den Wertpapierdepots der Aktionärinnen und Aktionäre eingebucht. Aktionärinnen und Aktionäre können das Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts) nur durch schriftliche Erklärung der Annahme des Bezugsangebots gegenüber ihrer depotführenden Bank erklären, womit die Ausschüttungsansprüche in Bezug auf jene Aktien, für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) ausgeübt wurde, unwiderruflich an die Erste Group Bank AG als Abwicklungsstelle übertragen werden und die Aktionärin bzw. der Aktionär ihre bzw. seine Depotbank anweist, die bestehenden Aktien (ISIN AT000000STR1), für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) ausgeübt wurde, auf die separate ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“ umzubuchen (siehe Punkt „Umbuchung der eingereichten Aktien in die separate ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante““ nachstehend).

Nach Ablauf der Bezugsfrist kann das Bezugsrecht (Wahlrecht) nicht mehr ausgeübt werden.

Mit der Annahme des Bezugsangebots (Ausübung des Wahlrechts) weist die annehmende Aktionärin bzw. der annehmende Aktionär ihre bzw. seine depotführende Bank auch an und willigt ein, neben dem Namen der depotführenden Bank und der Depotnummer auch folgende Daten an die STRABAG SE und die Abwicklungsstelle zu übermitteln: Name der Aktionärin bzw. des Aktionärs, Geburtsdatum der Aktionärin bzw. des Aktionärs (bei natürlichen Personen) bzw. Firma, Registernummer und Register (bei juristischen Personen) und Anschrift der Aktionärin bzw. des Aktionärs (die „Aktionärsdaten“). Die depotführenden Banken haben die Aktionärsdaten an die Abwicklungsstelle zu übermitteln. Die STRABAG SE weist ausdrücklich darauf hin, dass Ausübungen des Wahlrechts von Aktionärinnen und Aktionären, deren Aktionärsdaten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, als nicht rechtswirksam erteilt akzeptiert werden und die hierauf entfallenden Aktien nicht in die separate ISIN für Eingereichte Aktien (wie unten definiert) umgebucht werden und damit für solche Ausübungen keine Neuen Aktien zugeteilt werden.

Mit einer Einmeldung von ausgeübten Bezugsrechten (Wahlrechten) bei der Abwicklungsstelle durch die jeweilige Depotbank gilt auch als bestätigt, dass die Aktien, für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) ausgeübt wird, am Tag der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Firmenbuch (7.9.2023) nicht von Rasperia (wie unten definiert) gehalten wurden und am Tag der Einmeldung nicht von Rasperia gehalten werden.

Für die Annahme des Bezugsangebots (Ausübung des Wahlrechts) und die Einbuchung der Neuen Aktien können bankübliche Spesen anfallen. Die Aktionärinnen und Aktionäre sind aufgefordert, sich bei ihren jeweiligen depotführenden Banken über diese Spesen zu informieren.

Die Annahme des Bezugsangebots (Ausübung des Wahlrechts) ist unwiderruflich und kann nicht modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.

Umbuchung der eingereichten Aktien in die separate ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante“

Die Abwicklungsstelle hat auftrags der STRABAG SE bei der OeKB CSD GmbH für die Aktien, für die das Bezugsangebot rechtswirksam angenommen wird (die „Eingereichten Aktien“), die ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" beantragt. 

Mit der Erklärung der Aktionärin bzw. des Aktionärs zur Ausübung des Bezugsrechts für Neue Aktien (Wahlrecht) wird die Depotbank der Aktionärin bzw. des Aktionärs die bestehenden Aktien (ISIN AT000000STR1), für die das Bezugsrecht in Anspruch genommen wird (das Wahlrecht ausgeübt wurde), ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bezugs- und Abtretungserklärung bis zur Übertragung dieser Aktien an die Abwicklungsstelle zum Zweck der Umbuchung der Aktien auf die neue ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" gesperrt halten.

Das Bezugsrecht (Wahlrecht) einer Aktionärin bzw. eines Aktionärs gilt dann als fristgerecht und wirksam ausgeübt, wenn

(i) die Bezugs- und Abtretungserklärung innerhalb der Bezugsfrist bei der depotführenden Bank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs eingeht; und

(ii) spätestens am zweiten Börsetag nach Ablauf der Bezugsfrist (3.10.2023) bis 15:30 Uhr (MESZ) die depotführende Bank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs die Annahme des Bezugsangebots (Ausübung des Wahlrechts) inklusive der vollständigen Aktionärsdaten sowie unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge, sowie der Gesamtaktienanzahl jener Bezugs- und Abtretungserklärungen, die die depotführende Bank während der Bezugsfrist erhalten hat, an die Abwicklungsstelle weitergeleitet hat; und

(iii) spätestens am fünften Börsetag nach Ablauf der Bezugsfrist (6.10.2023) bis 15:30 Uhr (MESZ) die depotführende Bank direkt oder über die OeKB CSD GmbH die bestehenden Aktien (ISIN AT000000STR1), für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) in Anspruch genommen wird, an die Abwicklungsstelle zur Abwicklung des Bezugsangebots und gegen Einbuchung der korrespondierenden Anzahl an Eingereichten Aktien unter der ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" übertragen hat.

Die Eingereichten Aktien mit der neuen ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" werden voraussichtlich erst ab dem fünften Börsetag nach dem Ende der Bezugsfrist (somit voraussichtlich ab 6.10.2023) an der Wiener Börse im Auktionshandel der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) handel- und lieferbar sein.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass anlässlich des Bezugsangebots und der Umbuchung der Eingereichten Aktien in die separate ISIN kein „Abschlag“ des Ausschüttungsanspruchs bei den Aktien der STRABAG SE erfolgt; dieser wird erst nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Firmenbuch und dem noch festzusetzenden Ex-Tag, der nach dem Eintragungstermin liegen wird, vorgenommen.

Die Eingereichten Aktien werden die ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" bis zur Auslieferung der Neuen Aktien tragen und erst danach wieder in die reguläre ISIN AT000000STR1 zurückgebucht werden (siehe Punkt „Lieferung und Börsenotiz der Neuen Aktien“ unten).

Für weitere Details der Annahme und Abwicklung des Bezugsangebots wird auf das von der STRABAG SE veröffentlichte Prospektersetzende Dokument (siehe Punkt „Prospektersetzendes Dokument“ unten) hingewiesen.

Verpflichtungserklärungen der Kernaktionäre

Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Herr Dr. Hans Peter Haselsteiner, Herr Klemens Peter Haselsteiner, die UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, UNIQA Österreich Versicherungen AG, UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H., UNIQA Insurance Group AG sowie die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und die BLR-Baubeteiligungs GmbH. als Mitglieder der Kernaktionärsgruppe der STRABAG SE, haben sich in Bezug auf die von ihnen gehaltenen Aktien an der STRABAG SE, die einem Anteil am Grundkapital von rund 57,78% entsprechen, unwiderruflich verpflichtet, das Bezugsangebot anzunehmen (das Wahlrecht auszuüben).

Kein Bezugsangebot an MKAO „Rasperia Trading Limited“

STRABAG SE erstattet kein Bezugsangebot und entsprechend bestehen keine Bezugsrechte (Wahlrechte) in Bezug auf die 28.500.001 Aktien, die von MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“ [MKAO „Rasperia Trading Limited“], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation, („Rasperia“) gehalten werden und als Folge der Aufnahme von Herrn Oleg Deripaska in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I, Nr. 929, der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen („EU-Sanktionsverordnung“) gemäß Art 2 Abs 1 der EU‑Sanktionsverordnung eingefroren sind.

Bezugsverhältnis und Aktienspitzen

Die Lieferung und Zuteilung der Neuen Aktien erfolgt entsprechend dem Bezugsverhältnis als Zuteilungsverhältnis, dh für 4 Eingereichte Aktien (ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante") wird 1 Neue Aktie bezogen. 

Aufgrund dieses Zuteilungsverhältnisses kommen Aktionärinnen und Aktionären, die am Ende des Handelstags vor dem Ex-Tag der Lieferung eine Anzahl von Eingereichten Aktien (ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante") in ihrem jeweiligen Depot halten, die nicht glatt durch 4 teilbar ist, für den die glatt durch 4 teilbare Zahl übersteigenden Betrag (nur) quotenmäßige Rechte an einer Neuen Aktie („Aktienspitzen“) zu. Die auf diese Aktienspitzen entfallenden Neuen Aktien werden von der Abwicklungsstelle einer Spitzenverwertung durch Verkauf zugeführt und der entsprechende Verkaufserlös – anteilig auf die entfallenden Aktienspitzen – gutgeschrieben.

Lieferung und Börsenotiz der Neuen Aktien

Die Lieferung (Einbuchung) der Neuen Aktien an die Inhaberinnen und Inhaber der Eingereichten Aktien soll nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Firmenbuch (die nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist sowie Eintritt der genannten Bedingungen gegen Ende des ersten Quartals 2024 erwartet wird), erfolgen. Hierfür wird die STRABAG SE in Abstimmung mit der Abwicklungsstelle einen Ex-Tag, an dem der Abschlag des Ausschüttungsanspruchs erfolgen wird, sowie einen Record Day und Payment Date festlegen und zeitgerecht veröffentlichen. Für die Berechtigung zum Empfang der Neuen Aktien wird der Depotstand der Eingereichten Aktien am Ende des Börsetages, der dem Ex-Tag der Lieferung (Einbuchung) vorausgeht, maßgeblich sein.

Die Neuen Aktien werden den Inhaberinnen und Inhabern der Eingereichten Aktien nach Entstehung der Neuen Aktien im Wege einer Depotgutschrift zur Verfügung gestellt werden. Die Neuen Aktien werden die ISIN AT0000A36HJ5 „STRABAG SE – Kapitalerhöhung 2024“ tragen und in einer veränderbaren Zwischensammelurkunde verbrieft werden, welche bei der OeKB CSD GmbH als Wertpapiersammelbank hinterlegt ist. Die Neuen Aktien werden bis zum endgültigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, das von MKAO „Rasperia Trading Limited“ beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg 20/23k) gegen die zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung eingebracht hat, diese separate ISIN tragen. 

Die Gesellschaft wird die Zulassung der Neuen Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse beantragen. Die Neuen Aktien werden zeitnah nach ihrer Einbuchung auf die Depots der Aktionärinnen und Aktionäre für jene Aktien, für die das Bezugsrecht (Wahlrecht) ausgeübt wurde, gegen Ende des ersten Quartals 2024 im Segment „Standard Market Auction“ gehandelt werden.

Die ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" der Eingereichten Aktien wird nach Einbuchung der Neuen Aktien unverzüglich wieder auf die reguläre ISIN AT000000STR1 zurück gebucht werden. Genaue Details zum Zeitplan hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht werden.

Bar-Auszahlung des Ausschüttungsanspruchs

In Bezug auf jene Aktien (ISIN AT000000STR1), für die Aktionärinnen und Aktionäre das Bezugsangebot innerhalb der Bezugsfrist nicht angenommen haben (somit keine Wahl des Ausschüttungsanspruchs in Form von Neuen Aktien erfolgt ist), erfolgt die Ausschüttung – vorbehaltlich des Eintritts der Bedingungen und sanktionsrechtlicher Beschränkungen – in bar. Dabei wird in einem ersten Schritt – zeitgleich mit einer Einbuchung der Neuen Aktien für die Eingereichten Aktien (gleicher Ex-Tag, gleiches Payment Date), voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 – für jede Aktie mit der ISIN AT000000STR1 ein Wertrecht eingebucht, welches nach Einbuchung der Wertrechte zeitnah gegen Auszahlung des Barbetrages bei der Abwicklungsstelle eingelöst werden kann. Hierzu wird zeitgerecht eine separate Aufforderung veröffentlicht werden. 

Prospektersetzendes Dokument

Gemäß Artikel 1 Abs 4 lit h), Abs 5 lit g) der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospekt-VO“) besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot in Österreich und die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union von an die vorhandenen Aktieninhaberinnen und Aktieninhaber ausgeschüttete Dividenden in Form von Aktien derselben Gattung wie die Aktien, für die solche Dividenden ausgeschüttet werden, sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über Anzahl und Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten des Angebots dargelegt werden („Prospektersetzendes Dokument“).

Entsprechend hat STRABAG SE ein Prospektersetzendes Dokument nach den Vorgaben des Artikel 1 Abs 4 lit h) und Abs 5 lit g) Prospekt-VO iVm § 13 Abs 6 KMG und § 4 MVSV erstellt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. 

Aktionärinnen und Aktionäre, die das Bezugsangebot annehmen wollen, werden aufgefordert, das Prospektersetzende Dokument in der jeweils aktuellen Fassung (somit samt allfälligen Aktualisierungen und Ergänzungen) sowie die darin referenzierten Dokumente aufmerksam zu lesen und für ihre Entscheidung zu berücksichtigen.

Spesenvergütung

Die STRABAG SE ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung des Bezugsangebots (inkl. der Einbuchung der Neuen Aktien), jedoch höchstens EUR 12,00 (zwölf) je Depot, für welches das Bezugsangebot angenommen wird, sowie für jene Depots, auf die die Ausschüttung in bar (Einbuchung der Wertrechte) erfolgt, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 8,00 (acht) je Depot. Die Spesenvergütung kann von den depotführenden Banken bei der Abwicklungsstelle beantragt werden.

Weitere Hinweise

Das Bezugsangebot kann bis zur Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch – die bis spätestens 31.3.2024 zu erfolgen hat –, bei nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Bedingungen scheitern und dann von STRABAG SE abgebrochen werden. Bei einem Abbruch des Bezugsangebots wird die Abwicklungsstelle im Auftrag der STRABAG SE zeitnah eine Umbuchung der ISIN AT0000A36HH9 „STRABAG SE – Ausschüttung Aktienvariante" der Eingereichten Aktien in die ISIN AT000000STR1 durchführen.

Die sich aus dem Abwicklungsstellenvertrag ergebenden Verpflichtungen der Erste Group Bank AG zum Abschluss eines Vertrages über die Aufbringung der Sacheinlagen und zur Zeichnung der Neuen Aktien und damit zur Durchführung der Sachkapitalerhöhung stehen unter bestimmten vereinbarten Bedingungen und Zusicherungen. Die Abwicklungsstelle ist berechtigt, den mit der STRABAG SE abgeschlossenen Abwicklungsstellenvertrag zu kündigen, wenn diese Bedingungen und Zusicherungen nicht (rechtzeitig) erfüllt werden. Auch STRABAG SE ist unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, den Abwicklungsstellenvertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Abwicklungsstellenvertrags vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch oder im Falle des Abbruchs des Bezugsangebots entfällt das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre. Bei Abbruch des Bezugsangebots wegen nicht oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Bedingungen oder Kündigung des Abwicklungsstellenvertrags werden die Bedingungen des Ausschüttungsanspruchs und für dessen Auszahlung nicht erfüllt, sodass dieser nicht ausgezahlt wird und der Betrag gemäß den Festsetzungen des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16.6.2023 den nicht gebundenen Rücklagen der STRABAG SE zugeführt wird. Das gilt auch für jenen Betrag an Ausschüttungsansprüchen, auf die allenfalls zur Aufbringung der Sacheinlage der Kapitalerhöhung schon verzichtet wurde. Nach Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung in das Firmenbuch besteht kein solches Beendigungsrecht mehr und die Inhaberinnen und Inhaber der Eingereichten Aktien erhalten die Neuen Aktien im Bezugsverhältnis zugeteilt. 

Diese Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts (Wahlrechts) richtet sich ausschließlich an die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft als Bezugsberechtigte. Diese Bezugsaufforderung ist weder ein Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien noch eine Finanzanalyse oder eine auf Finanzierungsinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung. Entscheidungen über den Abschluss von Verträgen oder das Eingehen von sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf die Aktien sollen nicht auf Grundlage dieser Bezugsaufforderung getroffen werden. Jede Entscheidung zur Inanspruchnahme des Bezugsrechts (Wahlrechts) muss ausschließlich auf der Grundlage des von der STRABAG SE erstellten und veröffentlichten Prospektersetzenden Dokuments in der jeweils aktuellen Fassung (somit samt allfälligen Aktualisierungen und Ergänzungen) sowie der darin referenzierten Dokumente getroffen werden. Das Prospektersetzende Dokument in elektronischer Form ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 kostenlos abrufbar. 

Die Verbreitung dieser Information und ein Angebot von Wertpapieren der STRABAG SE unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren dar, noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch, Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.

Weder Bezugsrechte auf Neue Aktien noch Neue Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Hoheitsgebieten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in eine andere Jurisdiktion, in der dies unzulässig wäre, direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen werden, außer innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika an qualifizierte institutionelle Käufer („qualified institutional buyers“ (QIBs) wie in Rule 144A des Securities Act definiert) oder aufgrund eines Befreiungstatbestands von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder den jeweiligen Ausnahmebestimmungen eines anderen Staates oder in einer solchen Transaktion, die nicht darunterfällt, und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten vorliegt.

Villach, am 11.9.2023

Der Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt: STRABAG SE (88983h)
https://www.evi.gv.at/b/pi/blq-p3z