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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

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Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. September 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 474/2023
Katasterzahl
XX/94/9
Geltungsbereich
a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

Veröffentlicht auf EVI am 12.09.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.647.504

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 474/2023. Am 7. August 2023 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Salzburg und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 474/2023, Katasterzahl XX/94/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. September 2023

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