Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. September 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 474/2023
- Katasterzahl
- XX/94/9
- Geltungsbereich
- a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
Veröffentlicht auf EVI am 12.09.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.647.504
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 474/2023. Am 7. August 2023 haben die Landesinnung der Rauchfangkehrer Salzburg und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Salzburg; b) für alle Mitgliedsbetriebe der o. a. Landesinnung; c) für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer, das sind Geschäftsführer, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 474/2023, Katasterzahl XX/94/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. September 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
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