Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Dienstag, den 01. August 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 470/2023
- Katasterzahl
- IV/31/58
- Geltungsbereich
- a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und der Angestellten.
Veröffentlicht auf EVI am 12.09.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.647.504
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 470/2023. Am 25. Juli 2023 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Verband der Mühlenindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe, die dem o. a. Verband angehören; c) für alle ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge und der Angestellten. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 470/2023, Katasterzahl IV/31/58, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. September 2023
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8