Zum Inhalt

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |

Aktuelle Daten dieser Organisation anzeigenAlle Veröffentlichungen dieser Organisation anzeigen

Kollektivvertrag

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Mai 2023
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 469/2023
Katasterzahl
XIII/56,57/10
Geltungsbereich
a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 12.09.2023

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung II/B/8

Zl. 2023-0.647.504

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 469/2023. Am 19. April 2023 haben der Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für Arbeiter in der Elektro- und Elektronikindustrie abgeschlossen, der am 1. Mai 2023 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitglieder des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für die gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Löhne und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 469/2023, Katasterzahl 
XIII/56,57/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 7. September 2023

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8