BUNDESKANZLERAMT
GZ BKA-2023-0.596.115
BUNDESMINISTERIUM FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
GZ BMEIA-2023-0.471.188
Interessentinnen – und Interessentensuche zur Besetzung der Stelle einer Richterin bzw. eines Richters
beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Republik Österreich hat zur Besetzung einer Richterstelle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dem Europarat bis 13. Februar 2024 einen entsprechenden Vorschlag zu erstatten.
In fachlicher Hinsicht wird für die zu ernennende Person vorausgesetzt, dass sie jede Gewähr für ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bietet und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder Rechtsgelehrte oder Rechtsgelehrter von anerkanntem Ruf ist. Berufserfahrung auf dem Gebiet der Menschenrechte sowie aktive Kenntnisse zumindest einer der Amtssprachen des Gerichtshofs (englisch, französisch) und passive Kenntnis der jeweils anderen Sprache sind erforderlich. Die zu ernennende Person darf überdies das 65. Lebensjahr am 13. Mai 2024 noch nicht vollendet haben.
Weiterführende Informationen zu den Qualifikationen sind unter https://assembly.coe.int/LifeRay/CDH/Pdf/GuideRoleQualification-EN.pdf abrufbar.
Es werden entsprechend qualifizierte Persönlichkeiten eingeladen, ihr Interesse an der genannten Funktion bekannt zu geben. Die mit einer ausführlichen Darlegung der Qualifikation versehene Bewerbung ist bis spätestens 07. Oktober 2023 dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten als signiertes PDF an abti7@bmeia.gv.at zu übermitteln.
Wien, am 06. September 2023
Für den Bundeskanzler:
GRAD
Für den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten:
BÜHLER