Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8 |
Kollektivvertrag
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Donnerstag, den 01. Juni 2023
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 467/2023, KV 468/2023
- Katasterzahl
- XII/48/6, XII/48/7
- Geltungsbereich
- Der unter Registerzahl KV 467/2023 hinterlegte Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die industriellen Betriebe der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Flachglasschleiferbetriebe; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der unter Registerzahl KV 468/2023 hinterlegte Kollektivvertrag (Protokoll) enthält ergänzende arbeits- und lohnrechtliche Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag KV 467/2023.
Veröffentlicht auf EVI am 07.09.2023
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft – Abteilung II/B/8
Zl. 2023-0.633.861
2 KOLLEKTIVVERTRÄGE
KV 467/2023 und KV 468/2023. Am 6. Juni 2023 haben der Fachverband der Glasindustrie und die Gewerkschaft PRO-GE zwei Kollektivverträge (Zusatzkollektivvertrag und Protokoll zum Kollektivvertrag der glasbe- und –verarbeitenden Industrie einschließlich der Flachglasschleiferbetriebe vom 1. Jänner 1990, KV 20/1990, idgF) abgeschlossen, die am 1. Juni 2023 in Kraft getreten sind.
Der unter Registerzahl KV 467/2023, Katasterzahl XII/48/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag) gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für die industriellen Betriebe der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Flachglasschleiferbetriebe; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen. Der Kollektivvertrag enthält außerdem eine Änderung bzw. Ergänzung einer arbeitsrechtlichen Bestimmung zum Rahmenkollektivvertrag (KV 20/1990 vom 1. Jänner 1990, idgF).
Der unter Registerzahl KV 468/2023, Katasterzahl XII/48/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag (Protokoll) enthält ergänzende arbeits- und lohnrechtliche Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag KV 467/2023.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. September 2023
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