oekostrom AG energy group
Wien, FN 183552f
Dritte Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden
gemäß § 67 iVm § 58 Abs 2 AktG
Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 01.08.2023 sind die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 beschlossenen Satzungsänderungen im Firmenbuch eingetragen und damit wirksam geworden. Die zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Änderung der Firma ist eine nachträgliche Veränderung rechtlicher Verhältnisse, welche die in der Vergangenheit von der oekostrom AG energy group (vormals „oekostrom AG für Energieerzeugung und –handel“) ausgegebenen Aktienurkunden inhaltlich unrichtig macht. Die oekostrom AG energy group ist gemäß § 67 AktG berechtigt, jene unrichtig gewordenen Aktienurkunden, die trotz Aufforderung nicht bei ihr eingereicht worden sind, für kraftlos zu erklären. Die hierfür erforderliche gerichtliche Genehmigung des Handelsgerichts Wien wurde mit Beschluss vom 01.09.2023 zu GZ 59 Nc 4/23d erteilt.
Wir fordern daher alle Aktionär:innen der Gesellschaft, welche Sammelurkunden betreffend Aktien der oekostrom AG energy group (vormals bzw in den Aktien bezeichnet als oekostrom AG für Energieerzeugung und –handel) halten, auf, bis längstens 11.12.2023 die Aktienurkunden bei der oekostrom AG energy group, Laxenburger Straße 2, 1100 Wien, zH Investor Relations als Einreichstelle während der üblichen Geschäftsstunden oder postalisch einzureichen. Dies betrifft alle ausstehenden Sammelurkunden für alle Aktien der Emittentin, also jene Sammelurkunden, welche die auf Namen lautenden Stückaktien der Einschreiterin mit den Nummern 10.000.010 bis 11.855.821 verbriefen. Nicht fristgerecht eingereichte Aktien werden von der oekostrom AG energy group für kraftlos erklärt.
Infolge der zu Tagesordnungspunkt 9 in der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 beschlossen Satzungsänderung ist es zum Entfall der Satzungsermächtigung der Aktionär:innen auf Ausstellung von Namensaktien gekommen. Anstelle von in Sammelurkunden verbrieften Aktien werden künftig unverbriefte Namensaktien geführt. Die oekstrom AG energy group sieht folglich davon ab, im Austausch für eingereichte bzw kraftloserklärte Aktienurkunden neue Urkunden auszugeben. Es werden aber natürlich sämtliche Aktionär:innen im Aktienbuch der Gesellschaft festgehalten und erhalten auf Anfrage als Beleg für ihre Aktionär:innenstellung von der Gesellschaft einen Auszug aus dem Aktienbuch.
Wien, 20.09.2023
Der Vorstand