Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Geschäftszahl: 2023-0.314.175
EDIKT
Kundmachung der Zustellung und der öffentlichen Auflage des verfahrensabschließenden Bescheides im Großverfahren betreffend das Bundesstraßenbauvorhaben A 13 Brenner Autobahn, Generalerneuerung Luegbrücke, Bestimmung des Straßenverlaufs gemäß § 4 BStG 1971
Der Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der ASFINAG vom 16.05.2022 auf Bestimmung des Straßenverlaufs gem. § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) ist mit Edikt vom 20.12.2022 im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Tirol weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemacht worden.
Im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke zwischen dem Obernberger Talübergang und der Anschlussstelle Brenner Nord im Bereich von etwa km 30,0 bis km 32,5 soll das vorhandene Tragwerk, welches derzeit beide Richtungsfahrbahnen aufnimmt, durch zwei neue Tragwerke ersetzt werden. Da das neue Tragwerk für die Richtungsfahrbahn Brenner etwa auf der vorhandenen Zentralachse liegen wird, verschiebt sich die neue Zentralachse um etwa eine halbe Richtungsfahrbahnbreite nach Osten, wodurch es zu einer Achsenverschiebung von über 5 m kommt. Die maximale Verschiebung beträgt 8,1 m.
Zu diesem Vorhaben wird Folgendes kundgemacht:
Zustellung und öffentliche Auflage des verfahrensabschließenden Bescheides:
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als Behörde gemäß § 32 Z 2 BStG 1971 hat mit Bescheid vom 21.08.2023, GZ. 2023-0.564.854, den Straßenverlauf für das gegenständliche Bundesstraßenbauvorhaben festgelegt.
Dieser Bescheid wird vom 26.08.2023 bis 04.11.2023 bei folgender Amtsstelle zur öffentlichen Einsicht aufgelegt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/IVVS3, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 2. Stock, Zimmer 2F11 (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Tel. Nr. +43 1 71162 655730).
Gemäß § 4 Abs. 4 BStG 1971 wird dieser Bescheid auch beim Amt der Tiroler Landesregierung und bei der Gemeinde Gries am Brenner auf Dauer zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufbewahrt.
Dieses Edikt wird durch Verlautbarung am 26.08.2023 in der Kronen Zeitung (Tiroler Ausgabe), in der Tiroler Tageszeitung und auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) kundgemacht.
Darüber hinaus wird der Inhalt dieses Edikts auch durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde Gries am Brenner und im Internet (www.bmk.gv.at; Menüpunkt Recht, Unterpunkte >> Autobahnverfahren >> Autobahnen >> A 13 Brenner Autobahn >> Generalerneuerung Luegbrücke >> Trassenbescheid vom 21.08.2023) veröffentlicht.
Dieser Bescheid gilt gemäß § 44f Abs. 1 AVG mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung in den Zeitungen als zugestellt. Eine spätere Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwirkung aus.
Als Partei wird Ihnen eine Ausfertigung des gegenständlichen Bescheides auf Verlangen unverzüglich ausgefolgt oder zugesendet.
Als sonst Beteiligtem/Beteiligter wird Ihnen eine Ausfertigung des Bescheides auf Verlangen im ho. Bundesministerium ausgefolgt.
Rechtsgrundlagen: §§ 44a und 44f des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Wien, am 22.08.2023
Für die Bundesministerin:
Mag. Hubert Keyl